US-JOURNALIST GERSHKOVICH GEGEN DEN «TIERGARTENMöRDER» – WIESO EIN GEFANGENENAUSTAUSCH HEIKEL WäRE

Vor einigen Tagen begann in Jekaterinburg der Prozess gegen den Korrespondenten des amerikanischen «Wall Street Journal», Evan Gershkovich. Die russische Staatsanwaltschaft wirft ihm Spionage vor. Er soll versucht haben, im Auftrag des US-Geheimdienstes CIA Informationen über das Rüstungsunternehmen Uralwagonsawod zu beschaffen. Gershkovich und sein Arbeitgeber bestreiten das und verweisen auf seine journalistische Tätigkeit. Für die Regierung in Moskau aber ist er kein Journalist, sondern ein amerikanischer Agent. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Straflager.

Für die Amerikaner ist klar, worum es in dem Prozess geht. Russland wolle nicht den Rechtsstaat durchsetzen, sondern nutze Personen wie Gershkovich und andere in dem Land inhaftierte US-Bürger als Handelsware, heisst es in einem Communiqué der Botschaft in Moskau. Der Kreml macht sie zum Faustpfand, um in den USA und in Europa verurteilte russische Spione und Verbrecher freizupressen.

In der internationalen Berichterstattung über den Auftakt des Prozesses gegen Gershkovich hiess es, es sei Wladimir Putin besonders wichtig, den in Deutschland einsitzenden «Tiergartenmörder» Wadim Krasikow auszutauschen. Der russische Präsident hatte diesen Hinweis in einem Interview mit dem amerikanischen Journalisten Tucker Carlson selbst gegeben. Als dort die Rede auf Gershkovich kam, nannte Putin von sich aus den «Tiergartenmörder», dessen Tat er als patriotisch bezeichnete.

Den Äusserungen russischer Funktionäre, hiess es in der Berichterstattung weiter, lasse sich entnehmen, dass Gespräche über einen Gefangenenaustausch bereits im Gange seien. Unabhängig davon, ob das nicht einer der russischen Versuche ist, mit Desinformation die Weltöffentlichkeit zu täuschen, stellt sich hier eine entscheidende Frage: Wäre der Austausch eines verurteilten Mörders nach deutschem Recht überhaupt möglich?

Wadim Krasikow hat im August 2019 im Kleinen Tiergarten in Berlin-Moabit den Georgier Selimchan Changoschwili mit mehreren Schüssen aus nächster Nähe getötet. Changoschwili kämpfte im zweiten Tschetschenienkrieg als Milizkommandeur gegen Russland und soll später als «Informant und Vermittler für georgische und ukrainische Antiterrorbehörden» sowie US-Geheimdienste gearbeitet haben. Schon zuvor hatte es mehrere Versuche gegeben, ihn in Georgien und in der Ukraine umzubringen.

Hinrichtung im Tiergarten

Der «Tiergartenmord», der am helllichten Tag stattfand, glich einer Hinrichtung. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete die Tat als Auftragsmord und die russische Regierung als Drahtzieher. Krasikow, der mutmasslich im Auftrag des russischen Geheimdienstes FSB handelte, wurde im Dezember 2021 vom Berliner Kammergericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren rechtlich nicht möglich.

Das ist wichtig für die Beantwortung der Frage, ob Krasikow ausgetauscht werden könnte. In Paragraf 456a der Strafprozessordnung heisst es, die «Vollstreckungsbehörde kann von einer Vollstreckung einer Freiheitsstrafe absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen» werde. Im Fall Krasikow käme mutmasslich nur der letzte Punkt infrage. Er müsste aus Deutschland abgeschoben werden.

Die Anwendung von Gesetzen im juristischen Alltag ist in Deutschland durch Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben der Justizbehörden der Bundesländer geregelt. Zur Anwendung von Paragraf 456a der Strafprozessordnung heisst es beispielsweise in einem Rundschreiben im Amtsblatt des Justizministeriums Rheinland-Pfalz aus dem Oktober 2020, bei lebenslangen Freiheitsstrafen komme ein Absehen von der weiteren Strafvollstreckung grundsätzlich nicht vor Verbüssung von 15 Jahren in Betracht.

Politische Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage

Dagegen stehen jedoch Aussagen des Kölner Rechtsanwalts Nikolaos Gazeas im juristischen Online-Fachmagazin «Legal Tribune» vom August 2022. Gazeas, ein Anwalt in Strafsachen mit politischem Bezug, wurde gefragt, ob der «Tiergartenmörder» an Russland überstellt werden dürfte. Ja, antwortete Gazeas, allerdings würde darüber auf höchster politischer Ebene entschieden. Solche Entscheidungen gehörten keineswegs zum juristischen Alltagsgeschäft, sondern seien eine absolute Ausnahme ohne klare gesetzliche Grundlage.

Formal, so äusserte Gazeas in dem Interview, sei die Staatsanwaltschaft die «Herrin der Strafvollstreckung». Im Fall des Tiergartenmordes ist das der Generalbundesanwalt. Er könnte über die Beendigung der Strafvollstreckung auch im Alleingang ohne Zustimmung des Gerichts entscheiden. Staatsanwaltschaften in Deutschland sind nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Ihre Vorgesetzten sitzen in den Justizministerien des Bundes und der Länder.

Laut Gazeas ist davon auszugehen, dass Krasikow nach seiner Überstellung nach Russland die Strafe nicht weiter verbüssen müsste. Dies sei durch ein «rechtshilferechtliches Übereinkommen des Europarates» aus dem Jahr 1983 gedeckt. Dieses Abkommen regelt die Überstellung verurteilter Personen und gilt seit 2007 auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Russland. Darin heisst es, dass jede Vertragspartei nach ihren nationalen Gesetzen eine «Begnadigung, Amnestie oder eine gnadenweise Abänderung der Sanktion gewähren» dürfe. Laut Gazeas wären bei einer solchen auch aussenpolitisch sehr relevanten Entscheidung neben der Bundesanwaltschaft auch das Bundesjustizministerium, das Auswärtige Amt und in Anbetracht der brisanten Konstellation mit den USA und Russland wahrscheinlich auch das Bundeskanzleramt involviert.

Auch Nawalny sollte ausgetauscht werden

Allerdings ist der Fall Gershkovich nicht der erste, in dem der Austausch eines verurteilten Russen gegen einen in Russland verurteilten amerikanischen Staatsbürger zur Diskussion stand. So soll Russland vor zwei Jahren bereit gewesen sein, die Basketballspielerin Brittney Griner aus der Haft zu entlassen, wenn im Gegenzug Wadim Krasikow in Deutschland freikäme. Griner war im Februar 2022 wegen einer geringen Menge Haschischöl festgenommen worden. Sie wurde zu neun Jahren Haft verurteilt und schliesslich gegen den russischen Waffenhändler Wiktor But ausgetauscht. Auch ein Austausch Krasikows gegen den Kreml-Kritiker Alexei Nawalny sei vertraulich diskutiert worden, hiess es aus Nawalnys Umfeld kurz nach seinem Tod Anfang des Jahres.

Die Bundesregierung hält sich dazu bedeckt. Doch theoretisch könnte Krasikow auch durch eine Begnadigung freikommen. Dieses Recht hat in Deutschland bei verurteilten Straftätern der Bundespräsident. Seine Entscheidung unterliegt keiner gerichtlichen Kontrolle, müsste aber gemäss dem Rechtsanwalt Gazeas von einem Mitglied der Bundesregierung gegengezeichnet werden. In der Regel sei das der Bundesjustizminister.

Die Frage ist allerdings, ob Frank-Walter Steinmeier in diesem Fall davon Gebrauch machen würde. Der vorsitzende Richter am Kammergericht Berlin hatte bei der Urteilsverkündung im Dezember 2021 von «Staatsterrorismus» gesprochen. Der Rechtsexperte Gazeas sagte zudem in der «Legal Tribune», dass ein «Austausch im Dreiecksverhältnis» sehr ungewöhnlich sei, also ohne dass Deutschland selbst einen Gefangenen im Ausland dafür bekomme.

Das muss allerdings nicht zwingend so bleiben. Es gibt nicht nur amerikanische, sondern auch deutsche Staatsbürger in russischer Haft. Auf eine entsprechende Anfrage der NZZ teilte das Auswärtige Amt mit, es habe «Kenntnis von einer niedrigen zweistelligen Anzahl an Personen mit auch deutscher Staatsangehörigkeit, die in Russland inhaftiert sind».

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