GERICHT BEWERTET VERTEIDIGERIN ALS «UNGENüGEND»: GERICHTSPROZESS ZUM TöTUNGSDELIKT IN NETSTAL GL WIRD WIEDERHOLT

Das Glarner Kantonsgericht ordnet die Wiederholung eines Mordprozesses gegen einen Tibeter an. Der Grund: Die bisherige Verteidigung des Mannes wurde von dem Gericht als ungenügend erachtet.

Der Gerichtsprozess vom März zum Tötungsdelikt in Netstal GL wird wiederholt. Wie das Glarner Kantonsgericht am Montag mitteilte, erachtet es die damalige Verteidigung des wegen Mordes angeklagten Mannes als ungenügend.

Der damals 27-jährige Tibeter hatte im Oktober 2021 seiner ebenfalls tibetischen Ex-Freundin in Netstal mit einer Pistole zweimal in den Kopf geschossen. Vor Gericht sprach er von einem Unfall.

Anwältin vom Gericht entlassen

Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die amtliche Verteidigerin eine Verurteilung ihres Klienten wegen Mordes forderte, schrieb das Gericht in der Mitteilung. Andere Möglichkeiten, insbesondere eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, habe die Pflichtverteidigerin nicht einmal als Eventualstandpunkt geltend gemacht.

Das Gericht wird die Anwältin deshalb als amtliche Rechtsvertreterin des Beschuldigten entlassen. Nach Rechtskraft des Beschlusses wird es dem Beschuldigten eine neue Verteidigung zuweisen und die Hauptverhandlung wiederholen.

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