GONDO, SCHWANDEN UND NUN DAS MISOX: WAS ES FINANZIELL BEDEUTET, WENN DAS HAUS WEGGESCHWEMMT WIRD

Stellen Sie sich vor: Ihr Zuhause ist von einem Tag auf den anderen weg. Abgesehen von Krankheit oder dem Verlust eines Menschen dürfte das etwas vom Schlimmsten sein, was einem passieren kann. Plötzlich fehlt der Ort, der für Stabilität, Geborgenheit und Wohlbefinden steht. Fotos, Erinnerungsstücke und persönliche Gegenstände – für immer verloren.

Dass Wohnhäuser ganz oder teilweise zerstört werden, kommt immer wieder vor, auch in der Schweiz. Vergangene Woche begrub eine Schlammlawine im Misox mehrere Häuser. Im glarnerischen Schwanden ist es noch kein Jahr her, dass mehrere Bewohner ihre Häuser verloren haben. In Gondo wurde im Herbst 2000 ein Drittel des Dorfes von einem Erdrutsch verschüttet.

Was bedeutet so ein Schicksalsschlag finanziell? Im Eigenheim steckt oft ein Grossteil der Ersparnisse. Der finanzielle Ruin droht jedoch nicht – jedenfalls nicht in der Schweiz. In fast allen Kantonen muss man sein Haus gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Die Versicherung deckt alle Schäden durch Naturgewalten ab, ausser Erdbeben. Dazu gehören Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen und Erdrutsche.

Unbewohnbares Haus

Die Familie Hefti weiss, was es heisst, sich um die Wiederherstellung des eigenen Zuhauses kümmern zu müssen. Die Heftis wohnen in Schwanden (GL). Ihr Wohnhaus wurde am 22. Dezember 2023 durch eine Schlamm- und Gerölllawine unbewohnbar. «Unser Keller war bis an die Decke mit Dreck gefüllt, und auch im Erdgeschoss lagen Schlamm und Geröll knietief», sagt Jürg Hefti. Die Erdmassen hatten die hintere Terrassentür eingedrückt und waren ins Haus gedrungen. Auch der Garten war unter meterhohem Schutt begraben.

Der Dreck aus dem Haus ist mittlerweile weg, abgesogen mit einem riesigen Saugbagger. Zivilschutz und Spezialfirmen kümmerten sich im Auftrag der Gebäudeversicherung darum. An eine Rückkehr ist jedoch noch nicht zu denken, weil die Gefahr weiterer Erdrutsche besteht. Seit dem ersten Murgang von Ende August 2023 ist das Gebiet mehr oder weniger Sperrzone. Auch die Heftis konnten seither nur während bestimmten Zeitfenstern zurück in ihr Haus.

Während die Trockner im Haus auf Hochtouren laufen, wartet Hefti auf die Kostenberechnung des Architekten. Es herrsche allerdings keine Eile, denn mit der Instandstellung könne erst begonnen werden, wenn Schutzbauten erstellt seien. Das sollte Ende Jahr der Fall sein: «Dann sind wir hoffentlich an Weihnachten 2025 wieder zurück in unserem Zuhause.»

Versicherung in fast allen Kantonen obligatorisch

«Wer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann davon ausgehen, dass er sein Haus oder den Schaden an seinem Haus ersetzt bekommt», sagt Alain Marti, Vizedirektor bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG). Wenn ein Haus weggeschwemmt werde, trage die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau am gleichen Ort. Bei teilweiser Zerstörung übernimmt sie die Reparaturkosten. «Wer nicht neu bauen will, bekommt den Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens ausbezahlt.»

Versichert sind auch Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Küche, Heizung oder Solaranlage. Nicht eingeschlossen sind bewegliche Sachen wie Möbel oder das Auto in der Garage. Dafür braucht es eine Hausrat- oder Kaskoversicherung. Auch der Garten und der zerstörte Outdoor-Pizzaofen sind nicht versichert.

Ausnahmeregelung bei Zwangsumsiedlungen

Nicht immer dauert die Erledigung des Schadens so lange wie bei den Heftis. Auch in Schwanden nicht. So war nach dem Unglück relativ rasch klar, dass ein Teil des Perimeters nicht mehr bewohnbar ist. Wer in dieser roten Gefahrenzone wohnte, musste sich ein neues Zuhause suchen.

«Viele dieser Fälle konnten wir bereits lösen», sagt Hansueli Leisinger, der Chef der Glarner Sach. Betroffene Hausbesitzer erhielten von der Versicherung den Neuwert ihrer Liegenschaft, um an einem anderen Ort im Kanton ein neues Haus zu bauen oder ein bestehendes zu kaufen.

Typischerweise zahlt die Gebäudeversicherung nicht für den Kauf bestehender Liegenschaften. Im Kanton Glarus gibt es jedoch nur wenig Bauland in der Preiskategorie der Unglücksregion. Hingegen stehen etliche Liegenschaften zum Verkauf. Deshalb beschloss man laut Leisinger, dass als Wiederinstandstellung auch der Kauf eines bestehenden Gebäudes gilt.

Für Häuserkäufe oder den Bau an einem neuen Ort reicht das Geld der Gebäudeversicherung allerdings nicht, denn die Versicherung deckt nur den Wert des Gebäudes ab. Für den Landwert springen bei einer zwangsweisen Umsiedlung Kanton oder Gemeinde ein, weil dies einer Enteignung gleichkommt. Auch der Bund kann Geld bereitstellen.

Hoffnung auf Spendenfonds

Bei den Heftis ist bisher kein Versicherungsgeld geflossen. Doch auch Jürg Hefti rechnet damit, dass der materielle Schaden weitgehend gedeckt wird und die Gebäudeversicherung die Wiederherstellung von Erdgeschoss, Keller und Garage vollumfänglich zahlt. Die Gebäude im betroffenen Gebiet sind laut der Glarner Sach grundsätzlich zum Neuwert versichert. Ausnahmen gibt es nur bei sehr alten oder schlecht unterhaltenen Gebäuden.

«Auch die zerstörten Möbel und anderen beweglichen Sachen im Haus werden wir dank unserer Hausratversicherung zurückerstattet bekommen», sagt Hefti. Viel sei es nicht, denn einen Grossteil des Mobiliars habe die Familie in die Übergangswohnung retten können, da das Haus erst beim zweiten Rutsch betroffen gewesen sei. Auch gewisse zusätzliche Lebenshaltungskosten übernimmt die Versicherung.

Mit der Arbeit der Versicherungen ist Hefti bis jetzt zufrieden. Hilfreich sei, dass einige Finanzinstitute der Region betroffenen Hauseigentümern während zweier Quartale den Hypothekarzins erlassen hätten. Noch offen ist, wer für die zerstörte Umgebung aufkommt. Hier hofft der Familienvater auch auf Gelder aus dem Spendenfonds der Gemeinde, für dessen Äufnung er sich zusammen mit anderen stark engagiert hat.

Sorgen bereitet Hefti der Wertverlust der Liegenschaften in der betroffenen Region. Er befürchtet, dass die Banken mit Nachforderungen kommen könnten. «Abgesehen davon werden wir finanziell hoffentlich mit einem blauen Auge davonkommen.» Der Grossteil des Schadens sei sowieso psychisch und zeitlich, und das ersetze einem niemand.

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