NACH CORONA: WEITSPRUNG-STAR MIHAMBO PLANT COMEBACK

Ermittlungen gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck im Zusammenhang mit Corona-Hilfen, Thüringens Verfassungsrichter: Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig - unser Newsblog zu Corona.

Coronavirus in Sachsen, Deutschland und der Welt – das Wichtigste in Kürze:

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Mittwoch, 3. Juli, 6.28 Uhr: Nach Corona: Weitsprung-Star Mihambo plant Comeback

Weitsprung-Olympiasiegerin Malaika Mihambo hofft nach ihrem Corona-Aus bei den deutschen Meisterschaften der Leichtathleten auf ein Teil-Comeback beim Diamond-League-Meeting am kommenden Sonntag in Paris. Sie wolle versuchen, dort an den Start zu gehen, werde "dabei allerdings keine sechs Sprünge machen können", sagte die 30-Jährige im Interview mit Sport1.

Mihambo hatte zuletzt bei den Europameisterschaften in Rom Weitsprung-Gold gewonnen, dabei aber schon erste Probleme gespürt. "Bei den Wettkämpfen hatte ich nur ein allgemeines Unwohlsein und dann ging es erst nach dem Wettkampf los mit Halsschmerzen und einem komischen Gefühl in der Lunge", berichtete sie. Mit 7,22 Metern hält sie die Weltjahresbestleistung.

Ein anschließender Test habe dann die Gewissheit über die Corona-Infektion gebracht. Anschließend habe sie Probleme mit der Lunge gehabt. Deswegen hatte sie auch einen Start bei den deutschen Meisterschaften am vergangenen Wochenende in Braunschweig abgesagt.

Aktuell gehe es ihr wieder besser, aber richtig fit sei sie noch nicht wieder, sagte Mihambo. Sie sei jedoch schon wieder ins Training eingestiegen. Mit Blick auf die Olympischen Spiele in Paris will sie die Entwicklung abwarten, hat aber auch einen Plan B parat. "Ich hoffe, dass ich in Paris ganz fit an den Start gehen kann. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann müsste ich mich ja damit begnügen, nur drei oder vier Sprünge machen zu können", sagte sie.

19.27 Uhr: Corona: Kontroverse im Bundestag um teure MaskenkäufeDrohende Milliardenrisiken für den Bund infolge von Maskenkäufen zu Beginn der Corona-Krise haben eine Kontroverse im Bundestag ausgelöst. Die Ampel-Koalition forderte am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde weitere Aufklärung. "Der Einsatz von Steuergeldern in Milliardenhöhe für windige Verträge muss aufgearbeitet werden", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Er sprach von "einem der größten Steuerverschwendungsskandale". Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rechtfertigte das Vorgehen von 2020: "Wir mussten in der Not entscheiden." Er hielt insbesondere den Grünen maßlose Vorwürfe vor.

Der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein sagte, es gehe jetzt darum, Risiken aus einer Überbeschaffung zu minimieren, die in Verantwortung der CDU entstanden seien. "Für uns geht es darum, daraus zu lernen für die Zukunft." Deshalb brauche es eine Enquete-Kommission. SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens sagte, es müsse aufgeklärt werden, etwa ob laxe Regeln zu Goldgräberstimmung geführt und dazu eingeladen hätten, sich zu bereichern. "Das ist doch wohl selbstverständlich." Es gelte aber die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss der Untersuchungen.

Aus schwelenden Streitfällen um Masken-Lieferungen sind noch in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hatte. Dabei geht es um Verträge zu Beginn der Pandemie 2020, als Masken knapp, aber dringend benötigt waren. Um schneller Masken für das Gesundheitswesen zu bekommen, hatte das Ministerium ein besonderes Verfahren angewendet. Dabei kamen Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande. Vielfach verweigerte das Ressort später die Bezahlung und machte Qualitätsmängel geltend. Daraufhin klagten Lieferanten.

Redner der Union nahmen den damaligen Minister in Schutz. Spahn meldete sich zum Schluss der Debatte zu Wort. Er erinnerte an die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020. Der größte Exporteur China habe auf einmal nicht mehr exportiert. "Es ging um Menschenleben", sagte Spahn. Die Maskenbeschaffung sei teuer und chaotisch gewesen, so sei es allen Ländern gegangen. "Ja, mit dem Wissen von heute würde ich manche Entscheidung anders treffen." Das damalige Verfahren könne er nicht empfehlen. Er hielt den Grünen vor, "maßlos in ihrem Furor" zu sein. "Sie machen das Geschäft der Corona-Leugner und sind sich dessen nicht mal bewusst."

Spahn sagte, man habe nach der Devise gehandelt: "Haben ist besser als brauchen." Der heutige Kanzler Olaf Scholz (SPD) sei als Finanzminister auch eingebunden gewesen und habe zu Recht das Geld zur Verfügung gestellt, wofür er dankbar sei. "Glauben Sie eigentlich, der Gesundheitsminister kann alleine über diese Summen verfügen?", fragte Spahn. Er habe das Thema auch mehrfach im Haushaltsausschuss detailliert dargelegt.

Masken, die in schlechter Qualität angeliefert worden seien, habe man damals nicht angenommen, erläuterte Spahn. Dagegen klagten Lieferanten, was ist ihr gutes Recht sei. "Hätten wir die zwei Milliarden zahlen sollen für Masken schlechter Qualität? Das wäre Schaden für den Steuerzahler gewesen." Spahn betonte, man solle die Pandemie aufarbeiten. Er wünsche sich, dass dies nicht in parteipolitischem Klein-Klein ende und so breit geschehe, wie die Corona-Politik getragen worden sei.

18.30 Uhr: Pogacar mit Corona-Infektion kurz vor der Tour

Radstar Tadej Pogacar hatte zehn Tage vor Tour de France mit einer Corona-Erkrankung zu kämpfen. "Ich habe mich gut erholt. Covid ist nicht mehr so ernst wie damals. Ich hatte das Virus bereits. Der Körper gewöhnt sich dran. Es war nicht so schlimm und ging schnell vorbei", sagte der Slowene auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Florenz. Er habe insgesamt nur einen Tag pausiert, danach sei er ein wenig auf der Rolle gefahren.

Der zweimalige Tour-de-France-Sieger geht als großer Favorit in die am Samstag beginnende Frankreich-Rundfahrt. Der 25-Jährige peilt dabei nach dem Gewinn des Giro d'Italia das Double an, was letztmals dem Italiener Marco Pantani im Jahr 1998 gelang. "Es ist eine große Herausforderung, ich liebe Herausforderungen. Im Radsport ist nichts einfach", so Pogacar.

Pogacar hat dabei Titelverteidiger Jonas Vingegaard aus Dänemark auf der Rechnung, trotz dessen schweren Sturz bei der Baskenland-Rundfahrt. "Ich denke, er ist bereit, sonst wäre er nicht da", so der UAE-Kapitän. Vingegaard hatte im April bei seinem Sturz mehrere Rippenbrüche, eine Lungenquetschung und einen Pneumothorax erlitten.

Donnerstag, 25. Juni, 16.30 Uhr: Neue Ermittlungen gegen Star-Koch Alfons Schuhbeck

Neue Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck: Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt auch wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen gegen den Star-Koch, der wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt. Das berichten die Zeitungen Münchner Merkur und tz (Freitagsausgabe). Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, bestätigte die Ermittlungen am Donnerstag auf Anfrage.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit elf Firmen des Beschuldigten neigen sich ihren Angaben zufolge dem Ende zu, das Verfahren könne voraussichtlich bald abgeschlossen werden. Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dazu nicht äußern.

15.30 Uhr: Nach Corona-Infektion: Mihambo sagt für deutsche Meisterschaften ab

Olympiasiegerin Malaika Mihambo muss auf die deutschen Leichtathletik-Meisterschaften verzichten. Sieben Wochen vor ihrem Start bei den Olympischen Spielen in Paris kann die 30-Jährige nach einer Corona-Infektion nicht die Titelverteidigung bei den Wettkämpfen von Freitag bis Sonntag in Braunschweig angehen.

"Malaika hatte sich direkt nach den Europameisterschaften in Rom mit Corona infiziert. Sie hat zwar inzwischen das Training wieder aufgenommen, aber die Titelkämpfe in Braunschweig kommen für einen Start noch zu früh", sagte Bundestrainer Ulli Knapp laut Verbandsmitteilung vom Mittwoch. Vor Mihambo hatte 2022-er Europameisterin Konstanze Klosterhalfen ihren Start in Braunschweig bereits abgesagt.

Sportvorstand Jörg Bügner hatte vor einigen Tagen von Corona-Fällen im Team gesprochen, ohne dabei Namen zu nennen. Man müsse schauen, dass die Sportler komplett genesen könnten und darauf achten, dass sich die Infektionen nicht ausdehnen, sagte Bügner. Alle seien mit Blick auf die Sommerspiele sensibilisiert. Man sei bei dieser Thematik sehr umsichtig.

Mittwoch, 26. Juni, 13.41 Uhr: Thüringens Verfassungsrichter: Corona-Ausgangssperre war rechtswidrigThüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.

Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, informierte eine Gerichtssprecherin.

Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.

Montag, 24. Juni, 11.20 Uhr: Flughäfen: Internationaler Flugverkehr nahezu auf Vor-Corona-NiveauDie Pfingstferien haben die Nachfrage nach Flugreisen von und nach Deutschland angetrieben. Im Mai nutzten 19,7 Millionen Passagiere die deutschen Flughäfen, wie der Branchenverband ADV am Montag mitteilte. Das waren 10 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, aber auch noch 12,1 Prozent weniger als im Mai 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie, die zu starken Einbrüchen im Luftverkehr geführt hatte.

Der internationale Verkehr hat sich im Mai dem Vorkrisen-Niveau nahezu angenähert. So bedeuteten die 14,15 Millionen Passagiere im Europa-Verkehr nahezu 97 Prozent des Wertes von vor fünf Jahren. Interkontinental waren 3,44 Millionen Passagiere unterwegs und damit gut 99 Prozent im Vergleich zum Mai 2019. Somit war der deutlich eingeschränkte innerdeutsche Luftverkehr nahezu allein für den Rückgang der Gesamtzahl maßgeblich. 2,1 Millionen innerdeutsche Passagiere entsprachen nicht einmal der Hälfte (48,4 Prozent) der Zahl aus dem Vor-Corona-Frühjahr 2019.

Die deutschen Flughäfen führen die im europäischen Vergleich schwache Nachfrage auf die hohen staatlich beeinflussten Kosten zurück. Die zum Mai erneut erhöhte Luftverkehrssteuer und Luftsicherheitskosten führten dazu, dass viele Airlines nicht mehr bereit seien, von und nach Deutschland zu fliegen. Auf den kurzen innerdeutschen Flügen fallen diese Kosten besonders ins Gewicht. Der ADV klagt zudem über einen mangelnden Wettbewerb auf den innerdeutschen Strecken, die vor allem vom Lufthansa-Konzern bedient werden, während sich andere Anbieter zurückgezogen haben.

Samstag, 22. Juni, 11.04 Uhr: Milliarden-Risiko wegen Klagen zu Corona-Masken

Dem Bund drohen Milliardenrisiken aus noch schwelenden Streitfällen um die Lieferung von Schutzmasken zu Sonderkonditionen in der Corona-Pandemie. Aktuell sind dazu in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervorgeht. Der Ausgang der Klagen sei abzuwarten, sagte Klein. Doch deutlich werde schon: "Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden immer verheerender."

Hintergrund ist die staatliche Beschaffung damals dringend benötigter, aber sehr knapper Masken für das Gesundheitswesen in der Frühphase der Corona-Krise 2020. Um schneller zu sein, wandte das Ministerium ein besonderes Verfahren an, bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Kaufpreisen zustande kamen. Vielfach verweigerte das Ministerium später die Bezahlung und machte unter anderem Qualitätsmängel geltend. Daraufhin reichten Lieferanten und Händler Klagen ein. Kritik wurde im Nachhinein auch daran laut, dass zu viele Masken beschafft worden waren.

"Bisher wurden rund 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet", heißt es in der Ministeriumsantwort, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Acht Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 50 Millionen Euro habe der Bund rechtskräftig gewonnen, zwei Verfahren mit 230 000 Euro Streitwert rechtskräftig verloren. Insgesamt seien vom Bund im Rahmen des besonderen Einkaufsverfahrens („Open-House-Verfahren“) rund 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Zu den noch laufenden Verfahren erläuterte das Ministerium, sofern "derzeit mit einer Inanspruchnahme infolge eines Urteils" gerechnet werden müsse, wäre dies durch Ausgabenreste im Haushalt gedeckt.

Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich bereits eine Aufarbeitung der Maskenbeschaffungen in der Corona-Zeit zugesichert. Anlass war auch Kritik des Bundesrechnungshofs am Vorgehen des Ministeriums unter Lauterbachs Vorgänger Spahn. Die Behörde monierte, es seien 2020 allein 5,7 Milliarden Schutzmasken angeschafft worden, von denen aber nur 2 Milliarden verteilt worden seien - davon 1,7 Milliarden in Deutschland.

Mittwoch, 19. Juni, 10.06 Uhr: Homeoffice-Angebot wächst - auch nach Corona

Stellenangebote für Homeoffice-Jobs haben einer Analyse zufolge innerhalb von fünf Jahren erheblich zugenommen - und das auch nach der Pandemie. Der Anteil an Online-Stellenanzeigen mit Homeoffice-Möglichkeit habe sich seit 2019 auf fast 18 Prozent im Jahr 2023 verfünffacht, berichtete die Bertelsmann Stiftung. Bei dem auch nach Ende der Corona-Pandemie weiter anhaltenden Wachstumstrend zeigten sich allerdings Unterschiede je nach Region und Branche. "Deutsche Homeoffice-Hauptstadt" ist demnach Düsseldorf.

Besonders viele Angebote finden sich in der IT-Branche, wo Homeoffice (HO) schon fast standardmäßig offeriert werde. Die Stiftung hatte insgesamt 55 Millionen Online-Stellenanzeigen ausgewertet. Die Analyse bildet ab, was Unternehmen ausschreiben, gibt aber keinen Hinweis darauf, in welchem Maße auf diese Offerten zugegriffen wird.

Vor Beginn der Pandemie habe HO in Deutschland fast keine Rolle gespielt: 2019 wurde nur in 3,7 Prozent aller Online-Stellenangeboten die Möglichkeit zum Homeoffice eröffnet. Bis 2022 stieg das Angebot auf 16,8 Prozent und liegt laut Studie inzwischen bei 17,6 Prozent der untersuchten Online-Stellenanzeigen. "Homeoffice hat sich in vielen Branchen nicht nur etabliert. Es wird zum wichtigen Argument im Kampf um die Fachkräfte", bilanzierte Arbeitsmarktexperte Gunvald Herdin von der Bertelsmann Stiftung.

Noch zahlenmäßig vor dem IT-Bereich lagen HO-Offerten für Fremdsprachenlehrerinnen und -lehrer mit einer Homeoffice-Quote von 72 Prozent, was vermutlich an den vielen virtuellen Kursangeboten liege. Am untersten Ende der Skala rangieren 2023 Berufe im Handwerk oder auch in der Altenpflege - wenig überraschend, denn dort gebe es praktisch keine Alternative zur Arbeit in Präsenz.

Ein deutliches Gefälle sieht die Auswertung auch zwischen Stadt und Land. Hintergrund: In den Ballungsräumen haben sich mehr Unternehmen angesiedelt, die ihren Mitarbeitenden Beschäftigung im HO anbieten. In Großstädten liege die Quote bei rund 26 Prozent. Für die NRW-Landeshauptstadt wurde unter den Online-Stellenofferten ein Anteil 34,1 für 2023 errechnet, dicht gefolgt von Frankfurt am Main (33,6 Prozent) und Stuttgart (32,9 Prozent). Extrem wenig HO-Angebote fanden sich hingegen in dünn besiedelten Kreisen.

Montag, 17. Juni, 14.30 Uhr: Moritzburger Ärztin verurteilt und doch in Freiheit

Dieses Urteil war wohl für alle Prozessbeteiligte eine kleine Überraschung: Das Landgericht Dresden hat die reichsbürgernde Hausärztin Bianca W. aus Moritzburg am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr, vier Jahre und zehn Monate, für die Angeklagte gefordert, ihre Verteidiger wollten einen Freispruch. Zu guter Letzt setzte das Gericht den Haftbefehl noch außer Vollzug, sodass die 67-Jährige nach knapp einem Jahr und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Wie geht es jetzt weiter?

Dienstag, 11. Juni, 16.03 Uhr: Leipzigerin verklagt Impfstoffhersteller AstraZeneca

Eine 28 Jahre alte Leipzigerin verlangt vom Impfstoffhersteller AstraZeneca Schmerzensgeld und Schadensersatz. Am 11. März 2021 bekam die junge Frau eine Corona-Impfung mit dem Impfstoff Vaxzevira von AstraZeneca. Acht Tage später musste sie in der Notaufnahme der Uniklinik Leipzig behandelt werden. Die damals 25-Jährige hatte massive Beschwerden. Die Ärzte stellten eine vakzininduzierte, also impfstoffbedingte, Sinus- und Hirnvenenthrombose fest. Es waren mehrere Operationen erforderlich, bei denen auch der Kopf zur Druckentlastung geöffnet werden musste.

17.20 Uhr: Euroimmun-Gründer Stöcker zu 250.000 Euro Strafe verurteilt

Winfried Stöcker zeigt sich unversöhnlich. "Ich bin überzeugt, dass ich damals etwas Gutes getan habe", sagte der Unternehmer voller Überzeugung in seinem Schlusswort im Prozess um eine Corona-Impfaktion. Wenn man sich die damals herrschende Notlage vor Augen führe, sei er als Arzt zum Helfen verpflichtet gewesen, sagte der 77-Jährige am Montag vor Gericht.

Wegen der Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Corona-Impfstoff verurteilte das Amtsgericht Lübeck den Gründer der Firma Euroimmun zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5.000 Euro - insgesamt 250.000 Euro. Er habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte Richter Jörg Fricke zur Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Donnerstag, 6. Juni, 11.10 Uhr: Wagenknecht-Partei will Untersuchungsausschuss zu Corona in Sachsen

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will bei einem Einzug in den Landtag in Sachsen als erste parlamentarische Initiative einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie in Angriff nehmen. "Die Corona-Aufarbeitung muss noch in diesem Jahr in Sachsen beginnen", sagte Wagenknecht am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Auch die AfD habe kläglich versagt. Längst hätte es mit ihren Stimmen einen solchen Ausschuss im Landtag geben können.

Je nach Präsenzstärke würde das BSW bei seinem Ansinnen aber auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen sein. Laut Verfassung muss der Landtag einen U-Ausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel der Mitglieder das befürwortet. Die AfD besaß in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die erforderliche Stimmenzahl.

Laut Wagenknecht muss zur Aufarbeitung auch die "äußerst fragwürdige Rolle" der Weltgesundheitsorganisation WHO während der Pandemie gehören. "Das BSW sagt Nein zum WHO-Pandemievertrag und ist froh, dass er vorläufig gescheitert ist. Ohne nationale und internationale Aufarbeitung darf es keine neuen Vertragswerke geben, die die Macht der WHO ausweiten."

Die Gespräche zu dem WHO-Abkommen gingen unlängst ohne Konsens zu Ende. Die 194 Mitgliedsländer der UN-Organisation hatten den Pakt ursprünglich Ende Mai verabschieden wollen. Das Abkommen sollte weltweites Chaos wie bei der Corona-Pandemie verhindern und sicherstellen, dass alle Länder jeweils rechtzeitig mit allem nötigen Schutzmaterial, mit Medikamenten und Impfstoffen versorgt werden. Diplomaten verschiedener Länder äußerten sich jedoch optimistisch, dass die Arbeit an dem Abkommen weitergeht.

Donnerstag, 30. Mai, 13.19 Uhr: RKI-Protokolle zu Corona weitestgehend ungeschwärzt veröffentlicht

Rund zwei Monate nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme auf die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Corona-Lage hat das Institut Protokolle zu Corona-Krisenberatungen weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Das Institut stelle die Unterlagen wegen des "öffentlichen Interesses" zur Verfügung, wie es am Donnerstag hieß. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte diesen Schritt bereits im März angekündigt.

Auslöser war eine Veröffentlichung der Protokolle aus der Zeit von Januar 2020 bis April 2021 durch das Online-Magazin "Multipolar". Das Portal, das sich selbst auf die Fahne geschrieben hat, unterschiedliche Perspektiven zu gesellschaftlichen und politischen Fragen darzustellen, wird von Kritikern in die Nähe verschwörungserzählerischer Publikationen gerückt. Die Herausgabe der veröffentlichten Protokolle hatte "Multipolar" nach eigenen Angaben mit juristischen Schritten infolge eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchgesetzt.

Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus. In einem Protokoll vom 16. März 2020 heißt es demnach in der früheren Version: "Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Passage geschwärzt) ein Signal dafür gibt."

"Multipolar" leitete daraus ab, dass die Verschärfung der Risikobewertung als Grundlage für spätere Corona-Beschränkungen nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts beruht habe, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs. Dessen Name sei im Protokoll geschwärzt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte damals mitgeteilt, Schwärzungen von Namen seien in solchen Zusammenhängen üblich, da man auch Mitarbeiter schützen müsse. In der nun vom RKI veröffentlichten Version wird deutlich, dass unter der Schwärzung der Name des damaligen RKI-Vizepräsidenten Lars Schaade steht, der mittlerweile RKI-Präsident ist.

Das RKI begründete die Schwärzungen am Donnerstag mit dem Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen. Nun seien die Protokolle erneut daraufhin überprüft worden, welche Passagen weiterhin zwingend unkenntlich gemacht werden müssten. In der neuen Fassung sind den Angaben zufolge nur noch bestimmte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt.

Die Dokumente betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021. "Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich durch das RKI veröffentlicht werden", teilte das Institut am Donnerstag mit.

18.25 Uhr: Urlaub bei Corona-Quarantäne wird nicht nachgeholtArbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das gilt allerdings nur für Fälle vor einer gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2022 und für Arbeitnehmer, die selbst nicht an dem Virus erkrankt waren (9 AZR 76/22). Das teilte ein Sprecher des höchsten deutschen Arbeitsgerichts mit.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich im Dezember 2023 bereits mit der Frage beschäftigt. Er hatte verneint, dass Urlaubstage, die in eine Corona-Quarantäne fielen, nachgeholt werden können. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, hieß es zur Begründung in einem Fall aus Rheinland-Pfalz.

Das Bundesarbeitsgericht verhandelte mehrere Fälle, darunter aus Nordrhein-Westfalen. Wenn der Urlaub beantragt und vom Arbeitgeber bewilligt sei, trage der Arbeitnehmer das Risiko, sagte der Sprecher. Der Arbeitgeber schulde dem Arbeitnehmer keinen Urlaubserfolg im Sinne eines Erholungseffekts. Die Kläger hatten verlangt, dass sie die Urlaubstage, die mit einer Corona-Quarantäne zusammenfielen, nachholen können.

Eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 sieht vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das jedoch nicht rückwirkend.

Dienstag, 28. Mai 2024, 17.38 Uhr: Bundesgericht verhandelt erneut über Corona-Impfpflicht für SoldatenDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (09.30 Uhr) erneut über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr. Der Antragsteller, ein Soldat, hatte sich bereits gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet und hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig.

Der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen. Eine Entscheidung noch am Mittwoch ist aber wenig wahrscheinlich.

Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Mittwoch, 22. Mai 2024, 6.10 Uhr: Aktivisten bestätigen Freilassung von Corona-Reporterin in ChinaNach vier Jahren Haft haben Chinas Behörden eine Bürgerreporterin aus dem Gefängnis entlassen, die aus der abgeriegelten Stadt Wuhan über den Ausbruch der Corona-Pandemie berichtet hatte und später von einem Gericht dafür verurteilt wurde. Unterstützer der früheren Anwältin veröffentlichten in der Nacht zum Mittwoch (Ortszeit) auf der Plattform X ein Video von ihr. Darin sagt sie: "Hallo, ich bin Zhang Zhan. Am 13. Mai um 5.00 Uhr morgens hat mich die Polizei zurück in die Wohnung meines Bruders nach Shanghai gebracht."

Die heute 40 Jahre alte Chinesin war im Mai 2020 festgenommen und im Dezember 2020 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil sie über den Virusausbruch in der zentralchinesischen Stadt berichtet hatte. Ein Gericht in der ostchinesischen Metropole Shanghai befand sie für schuldig, Streit gesucht und Aufruhr provoziert zu haben. Am 13. Mai war ihr Entlassungstermin angesetzt, doch seitdem fehlte jede Spur von der Chinesin. Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) zeigte sich erleichtert über die Bestätigung der Freilassung Zhang Zhans, betonte jedoch, dass sie nicht wirklich frei sei und weiterhin unter strenger Überwachung stehe. Außerdem könnten die Behörden ihr trotz verbüßter Strafe eine Reise ins Ausland verwehren.

Zhang war eigentlich Anwältin. Nach ihren Berichten als Bürgerreporterin entzogen ihr die Behörden die Lizenz. Sie hatte ihre Erlebnisse unter anderem auf der in China gesperrten Videoplattform Youtube und dem Online-Netzwerk X publik gemacht, das damals noch Twitter hieß. Berichten zufolge trat sie nach ihrer Festnahme im Mai 2020 in einen Hungerstreik, wurde zeitweise zwangsernährt und wog zwischenzeitlich nur noch 40 Kilogramm. Reporter ohne Grenzen und die Menschenrechtsaktivisten von Amnesty International forderten mehrfach ihre Freilassung und internationalen Druck auf die chinesische Regierung.

Ende 2019 war die damals noch unbekannte, verheerende Viruserkrankung Covid-19 in Wuhan aufgetreten und zunächst weitgehend vertuscht worden. Erst Wochen später folgten ein Lockdown und die rigide Null-Covid-Strategie Chinas mit harten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, die sich Anfang 2022 kaum noch aufrechterhalten ließ. Im Dezember 2022 gab die Regierung die viel kritisierte Strategie überraschend auf. Die Folge war eine massive Corona-Welle bis Anfang des vergangenen Jahres.

7.10 Uhr: Tausende Teilnehmer bei Online-Konferenz erwartet

Tausende Menschen wollen kommende Woche an einer internationalen Online-Konferenz zu Long Covid und Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) teilnehmen. Die Veranstaltung mit dem Namen #UniteToFight2024 findet am 15. und 16. Mai statt und wurde von fünf Betroffenen aus Deutschland organisiert. "Das Publikum wird Patienten, Betreuer, Forscher, Kliniker, Politiker und Journalisten umfassen", teilte Marco Wetzel, einer der Gründer, im Vorhinein mit. Bislang hätten sich fast 7000 Menschen für die kostenlose Veranstaltung angemeldet (Stand 8. Mai). Geplant sind zahlreiche Expertenvorträge, aber auch Berichte von Betroffenen.

Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gehören auch bekannte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, darunter die Charité-Professorin Carmen Scheibenbogen und die Immunologin Akiko Iwasaki aus den USA. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll zu Beginn der Konferenz in einer aufgezeichneten Videobotschaft zu Wort kommen.

Freitag, 10. Mai, 6.32 Uhr: Spahn für Corona-Aufarbeitung mit allen Blickwinkeln

Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn befürwortet eine umfassend angelegte Aufarbeitung der Corona-Politik durch den Bundestag. "Das kann weder die rosa-rote Brille für die damalige Bundesregierung sein noch ein Volksgerichtshof der Corona-Leugner", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Bis zum Ende der Pandemie hätten 70 bis 80 Prozent der Deutschen die Corona-Politik mitgetragen. "Deswegen müssen sich schon auch alle Blickwinkel dort wiederfinden." Aufarbeiten, um zu lernen und sich besser für eine Pandemie oder eine andere Krise vorzubereiten, mache auf jeden Fall Sinn.

"Mein Eindruck ist, es täte auch der Gesellschaft gut", sagte Spahn, der in der Hochphase der Corona-Krise und bis Ende 2021 Minister war. Zur Frage, in welchem Rahmen die Aufarbeitung geleistet werden könnte, sagte er: "Wir sind eine repräsentative Demokratie. Das, was zu besprechen ist, gehört in den Bundestag." Daher wäre eine Enquete-Kommission aus seiner Sicht eine gute Lösung.

Für ein solches Gremium mit Abgeordneten und Experten haben sich unter anderem FDP und Union ausgesprochen. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich schlug einen Bürgerrat mit zufällig ausgewählten Teilnehmern und anschließend eine Kommission auch mit Ländern und Kommunen vor. Im Blick für eine Aufarbeitung stehen Schutzregeln mit Masken, Tests und Impfungen oder Schließungen von Schulen.

Mittwoch, 8. Mai, 13.22 Uhr: Urteil: Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall

Eine Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden, wie das Gericht am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. (AZ: L 1 U 2085/23)

Geklagt hatte ein Mann, der bei einem Großunternehmen der Fahrzeugindustrie in Baden-Württemberg tätig ist. Er gab an, sich im März 2021 während der Arbeitszeit bei einem Kollegen mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben und bis heute an den Folgen der Infektion zu leiden. Die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, weil eine Infektion während einer versicherten betrieblichen Verrichtung nicht nachgewiesen sei.

Daraufhin erhob der Mann Klage beim Sozialgericht Karlsruhe, das die Klage abwies. Der 1. Senat des Landessozialgerichts hat das erstinstanzliche Urteil nun bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Ansteckungsgefahr bei der damaligen weltweiten Pandemie in allen Bereichen des Lebens massiv erhöht gewesen sei.

Dienstag, 7. Mai, 11.10 Uhr: Zulassung für Astrazeneca-Impfstoff zurückgezogen

Der Corona-Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmaunternehmens Astrazeneca, Vaxzevria, ist nicht mehr in der EU zugelassen. Die bereits im März beschlossene Rücknahme der Marktzulassung trat am Dienstag in Kraft, wie aus einem Dokument der EU-Kommission hervorging. Astrazeneca habe diesen Schritt "aus kommerziellen Gründen" selbst beantragt, bestätigte das Unternehmen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Der Hintergrund sei mangelnde Nachfrage. Seit dem Ende der Pandemie seien mehrere Varianten von Covid-19-Impfstoffen entwickelt worden, deswegen gebe es nun einen Überschuss an verfügbaren aktualisierten Präparaten.

"Dies hat zu einem Rückgang der Nachfrage nach Vaxzevria geführt, das nicht mehr hergestellt oder geliefert wird", hieß es in einer Astrazeneca-Mitteilung. Man sei aber "unglaublich stolz auf die Rolle, die Vaxzevria bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt" habe. In einer Mitteilung der EU-Kommission hieß es, es sei nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen die Rücknahme der Marktzulassung von Arzneimitteln oder Impfstoffen aus kommerziellen Gründen beantragen. Man könne bestätigen, "dass die Entscheidung nicht auf Zweifeln an Sicherheit oder Wirksamkeit des Impfstoffes beruht", so die Mitteilung weiter.

Samstag, 20. April, 14.30 Uhr: 613 Tage lang Corona: Seltener Infektionsfall vorgestellt

Forschende aus den Niederlanden berichten von einer extrem langen Coronainfektion eines im vergangenen Jahr gestorbenen Mannes - und warnen vor der Entstehung gefährlicherer Varianten.

Der aufgrund von Vorerkrankungen immungeschwächte ältere Mann sei im Februar 2022 mit einer Sars-CoV-2-Infektion in eine Klinik in Amsterdam eingeliefert worden, hieß es in einer Mitteilung. Bis zu seinem Tod im Oktober 2023 sei er ununterbrochen coronapositiv gewesen - insgesamt 613 Tage lang. Zuvor waren bereits andere Fälle sehr langer Infektionen bei Menschen bekannt geworden, deren Immunsystem das Virus nicht ausreichend bekämpfen konnte.

13.20 Uhr: Drosten beleidigt? Corona-Pandemie erneut Thema in Prozess

Der Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte ist auch am Donnerstag sehr von dem Streit um die Coronaschutzmaßnahmen geprägt gewesen. Eine wegen Beleidigung angeklagte 51-Jährige aus Berlin sagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Waren, Drosten habe als Corona-Experte das Leben vieler Menschen und auch das ihrer Familie maßgeblich negativ beeinflusst, etwa durch die Befürwortung von Masken oder Schutzmaßnahmen für Kinder. Sie und ihr mitangeklagter 49-jähriger Mann konnten es nach eigener Aussage im Sommer 2022 nicht glauben, dass sich Drosten auf den Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte traute. Beide bezeichneten Drosten am Donnerstag als Verbrecher.

Drosten, einer der bekanntesten Experten während der Corona-Pandemie, hatte in dem Verfahren geschildert, die Beschimpfungen seien mit einem großen Hass gegen seine Person einhergegangen. Dem angeklagten Mann wird auch öffentliche Verleumdung und versuchte Nötigung vorgeworfen. Er soll laut Anklage von seinem Handy aus Fotos von Drosten ohne dessen Einwilligung in eine Gruppe im Messaging-Dienst Telegram mit 250 Teilnehmern gepostet haben. Die Angeklagte beteuerte am Donnerstag, man habe Drosten nicht bedroht. Gegen eine weitere Angeklagte wurde das Verfahren inzwischen wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Donnerstag, 18. April, 8.58 Uhr: Umsatz im Gastgewerbe bleibt weit unter Vor-Corona-Niveau

Das Gastgewerbe in Deutschland steht noch immer im Schatten der Corona-Krise. Im Februar stiegen die Umsätze zwar im Vergleich zum Vormonat bereinigt um Preiserhöhungen (real) um 0,5 Prozent und nominal um 1,2 Prozent. Verglichen mit Januar 2019, also vor Ausbruch der Pandemie, klaffte aber ein Umsatzminus von real 14 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

Bei den Beherbergungsbetrieben fielen die Einnahmen im Februar im Vergleich zum Januar 2024 real um 1,6 Prozent. Gegenüber Februar 2023 sank der Umsatz um 0,9 Prozent. Verglichen mit dem Vor-Corona-Niveau verzeichneten Hotels, Pensionen und Co. ein Minus von 9,5 Prozent.

In der Gastronomie stieg der Umsatz real um 0,6 Prozent gegenüber dem Vormonat Januar und sank um 1,2 Prozent zum Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Februar 2019 waren die Erlöse aber noch um 15,7 Prozent niedriger.

Mit der Wiedereinführung des regulären Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie seit dem 1. Januar 2024 steigen in der Regel die Kosten für die Kunden - viele Betriebe legen die höhere Steuer auf die Gäste um. Branchenbeobachter rechnen im laufenden Jahr daher mit mehr Pleiten in der Gastronomie. In der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung das Gastgewerbe zeitweise mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterstützt. Er lief trotz Protesten der Branche zum Jahreswechsel aus.

Sonntag, 14. April 2024, 8.05 Uhr: SPD-Fraktionschef Mützenich für Kommission zur Corona-Aufarbeitung

Der SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat die Einsetzung eines Bürgerrats und einer Kommission mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie vorgeschlagen. In dem Bürgerrat sollten zunächst zufällig ausgewählte Menschen aller Altersklassen und aus unterschiedlichen sozialen Zusammenhängen ihre Erfahrungen mit der Pandemie schildern und daraus Empfehlungen für die Zukunft entwickeln, sagte Mützenich der Deutschen Presse-Agentur. Diese Ergebnisse sollten anschließend in die Arbeit einer neu zu schaffenden Kommission einfließen, der auch Vertreter aus Ländern und Kommunen angehören sollten.

"Die Kommission soll bewusst über die Legislaturperiode hinaus über etwa vier Jahre die Pandemieaufarbeitung mit den gesellschaftlichen Realitäten und Herausforderungen auf regionaler, bundesweiter und europäischer Ebene verknüpfen", sagte Mützenich. "Wir erhoffen uns von einem solchen Prozess, dass wir die Aufarbeitung der Pandemie nah an den Menschen organisieren, deren Erfahrungen aufgreifen, mit den Erkenntnissen aus Politik und Verwaltung zusammenführen und die richtigen politischen Schlüsse daraus ziehen. Uns geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt."

Ende März hatte das Online-Magazin "Multipolar" die teilweise geschwärzten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) aus der Anfangszeit der Pandemie öffentlich gemacht. In der Folge wurde der Ruf nach einer Aufarbeitung der staatlichen Politik zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit Zehntausenden Toten in Deutschland lauter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt angekündigt, dass die Dokumente entschwärzt werden sollen, um mehr Transparenz zu schaffen.

Mützenich sagte der dpa, die SPD wolle "eine umfassende und ganzheitliche Aufarbeitung der Pandemie erreichen - jenseits parteipolitischer Sichtweisen". Dabei gelte es, alle gesellschaftlichen Bereiche zu erfassen und die Erfolge und die Probleme beim Kampf gegen die Pandemie zu erfassen, um dann die Lehren daraus zu ziehen.

Im Gesundheitswesen laufe die Aufarbeitung bereits. Daraus hätten sich viele positive Entwicklungen ergeben, zum Beispiel bei der Digitalisierung und der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Pandemie habe aber praktisch alle Lebensbereiche betroffen - von der Kinderbetreuung in den Familien, den Schulen und Universitäten über die Kultur bis hin zur Wirtschaft und den Unternehmen.

"An vielen Stellen sind wir gut durchgekommen, aber es hat auch Entscheidungen gegeben, die Verletzungen mit zum Teil langfristigen Auswirkungen hervorgerufen haben", sagte Mützenich. Viele Betroffene wünschten sich, über das Erlebte zu berichten, damit daraus Konsequenzen gezogen würden. "Dies wollen wir ermöglichen."

16.45 Uhr: Corona-Entschädigung: Hotels scheitern am BGH

Im Streit um eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind die Betreiber zweier Hotels vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Zudem seien Großunternehmen bei den staatlichen Corona-Hilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch vom BGH zurückgewiesen.

Die beiden Bremer Hotels sind Teil einer bundesweiten Hotelkette. Die Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien - vor allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf der Kläger. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt.

Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die Eingriffe seien zudem "durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert" worden. Die Hotelkette, zu der die beiden Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten sich nicht "auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen".

Donnerstag, 11. April, 14.03 Uhr: Amtsärzte-Chefin warnt vor Personallücken in Gesundheitsämtern

Amtsärzte warnen vor Personallücken in den Gesundheitsämtern. In der Corona-Pandemie seien mit Bundesmitteln Tausende neue Stellen in den Ämtern geschaffen worden, doch die Förderung durch den Bund laufe 2026 aus, sagte die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Kristina Böhm, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Wegen der schwierigen Haushaltslage in den meisten Kommunen drohe nun eine "riskante Rolle rückwärts". Böhm erinnerte daran, dass in vielen Städten und Gemeinden etliche der neu geschaffenen Stellen schon Ende 2026 wieder ausliefen oder von vornherein nur befristet besetzt worden seien.

"Gerade in den kleinen Gesundheitsämtern auf dem Land ist die Gefahr groß, dass hier schon bald wieder Lücken entstehen", warnte Böhm. Bund, Länder und Kommunen müssten die Gesundheitsämter langfristig stärken. Bei der Digitalisierung gebe es ebenfalls noch Probleme. Im Gegensatz zu Laboren und Kliniken laufe die Datenvermittlung an anderer Stelle oft noch per Fax. Die Ämter arbeiteten etwa immer noch mit Faxgeräten, was daran liege, dass viele Arztpraxen Patientendaten immer noch per Fax schickten, erläuterte Böhm. Es gebe nicht einmal eine einheitliche Software, um die Faxe digital weiterzuverarbeiten. "Damit wir für künftige Pandemien gerüstet sind, müssen wir deutlich mehr Material und Personal in Reserve haben", forderte die Verbandsvorsitzende. Viele Politiker scheuten jedoch die hohen Vorhaltekosten, "aber nur so kann man sich auf einen plötzlichen Krisenfall vorbereiten".

Dienstag, 9. April, 5.40 Uhr: Kritik an Vorstoß für eine Corona-AmnestieDer Vorstoß des früheren Berliner SPD-Regierungschefs Michael Müller, Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln zu erlassen, stößt auch in seiner eigenen Partei auf Kritik. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): "Die Verhältnismäßigkeit einzelner Corona-Maßnahmen kann nicht im Rahmen von Amnestieregelungen geklärt werden." Amnestien, also die Aufhebung von rechtskräftig verhängten Strafen oder Bußgeldern, seien in einem Rechtsstaat die absolute Ausnahme. "Regeln, auf die wir uns als Gesellschaft einigen, funktionieren nur, wenn sie auch eingehalten werden", sagte Eichwede.

Auch der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), meinte: "Eine Amnestieregelung – wie sie Michael Müller nun ins Spiel bringt und auch bereits von der AfD in Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde – lehne ich ab." Eine "nachträgliche Massen-Amnestie" durchkreuze das Gewaltenteilungsprinzip und greift die Stabilität des Rechtsstaates an. "Sie würde Richter, Staatsanwälte, Polizisten und andere Beamte in ein merkwürdiges Licht rücken. Sie haben vollkommen korrekt gearbeitet und würden jetzt so hingestellt, als hätten sie etwas falsch gemacht", sagte Krings.

Hingegen sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Helge Limburg, dem RND: "Gerade am Anfang der Pandemie gab es einige Regeln, die aus heutiger Sicht überzogen waren, etwa dass Menschen zwar im Park spazieren, aber sich nicht auf allein einer Parkbank sitzend aufhalten durften." In solchen Fällen, insbesondere bei geringfügigen Erstverstößen, sollten die Ordnungsbehörden laut Limburg ihren Spielraum nutzen und großzügig von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, noch offene Verfahren einzustellen.

Zustimmung für eine mögliche Amnestie kam auch aus der FDP. Vize-Fraktionschef Christoph Meyer sagte dem "Tagesspiegel": "Die Forderung von Michael Müller ist selbstverständlich und zeigt die Notwendigkeit der Corona-Aufarbeitung gegenüber den Bürgern." Auch Linken-Parteichef Martin Schirdewan sagte: "Eine Amnestie ist richtig. Die Verhältnismäßigkeit wurde während der Pandemie zu oft nicht gewahrt."

Müller, der heute Bundestagsabgeordneter ist, hatte dem "Tagesspiegel" gesagt: "Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten." Deshalb könne man über eine Amnestie nachdenken. Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden.

Montag, 8. April, 15.35 Uhr: Krank nach Corona-Impfung - Astrazeneca zu Auskunft verurteilt

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs "Vaxzevria", wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, "soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen". Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19.02.2024 zur Verfügung gestellt werden. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der Senat nicht zu.

Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Im Zuge des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.

Seine Mandantin und er seien über die Entscheidung des Gerichts sehr glücklich, sagte der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden. Die nun von Astrazeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für weitere bereits laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein, sagte Loeschner.

Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft weiter. In einem nächsten Schritt will das Gericht entscheiden, ob ein Gutachten zum mutmaßlichen Impfschaden der Frau eingeholt wird.

Montag, 8. April, 8.40 Uhr: SPD-Politiker schlägt Amnestie für Verstöße gegen Corona-Regeln vor

Ein Jahr nach dem Ende der letzten Corona-Schutzauflagen hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Müller einen Straferlass bei Verstößen während der Pandemie angeregt. "Wir wissen aus heutiger Sicht, dass manche Maßnahmen nicht so zwingend waren, wie wir damals dachten", sagte der ehemalige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz dem Berliner "Tagesspiegel". "Deshalb kann man, finde ich, auch über eine Amnestie nachdenken." Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden. "Dafür bräuchte es klare Kriterien", ergänzte Müller, der während der Pandemie als Regierender Bürgermeister von Berlin auch Runden der Ministerpräsidenten geleitet hatte. Zusammen mit der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde bei den Treffen etwa über die Corona-Politik in Deutschland abgestimmt.

Wie die Zeitung berichtete, hatte in Berlin zuletzt ein heute 21-Jähriger einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er vor drei Jahren im Lockdown statt mit maximal fünf Leuten insgesamt zu sechst auf der Straße unterwegs war. "Das sind Kuriositäten unseres Rechtsstaates. Ich setze in dieser Frage auf den gesunden Menschenverstand und Ermessensspielraum der Behörden, gerade in so einem Fall", sagte Müller zu dem Fall. Generell sprach sich der SPD-Politiker für eine bessere Aufarbeitung des Umgangs mit der Pandemie aus. "Allerdings darf man diese Zeit nicht nur schwarzmalen. Wir haben als Gesellschaft in der Pandemie auch viel gelernt", sagte er. Eine Entschuldigung bei der Bevölkerung für die gesamte Politik während der Pandemie lehnt er ab. "Wir müssen selbstkritisch sein und Fehler benennen, wo sie gemacht wurden", sagte er. Für einzelne könne man sich auch entschuldigen. "Aber eine Entschuldigung für die Corona-Zeit als Ganzes wäre nicht angebracht." Es seien sehr viele Menschenleben durch die Politik gerettet worden.

Samstag, 6. April, 11.06 Uhr: Ethikrat-Vorsitzende Buyx für "Heilungsprozess" nach CoronazeitEin Jahr nach dem Auslaufen der letzten Corona-Maßnahmen plädiert die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, für eine umfassende Aufarbeitung der Pandemie. Wenn es einen "Heilungsprozess" geben solle, reiche eine Enquete-Kommission nicht aus, sagte die Ethikerin im "Interview der Woche" im Deutschlandfunk: "Das muss man breiter ziehen."

Buyx bezeichnete die Zeit der Pandemie als "größte gesellschaftliche Krise seit dem Zweiten Weltkrieg". Sie sei daher erstaunt, "dass wir zur Tagesordnung übergegangen sind", so die Professorin für Medizin-Ethik an der TU München laut Deutschlandfunk. Im Interview sagte die Forscherin: "Wenn diese emotionale Seite, diese Angst, diese tiefe Betroffenheit ignoriert wird", dann sei das für eine Gesellschaft "ganz schlecht".

Die politische Aufarbeitung könne zwar von einer Enquete-Kommission des Bundestages erfolgen. Dies sei aber "viel zu wenig", betonte Buyx. Diese würde nur die eigentlichen Pandemie-Maßnahmen und ihre Verhältnismäßigkeit in den Fokus rücken, statt anzuerkennen, dass es sich um die "Erfahrung einer existenziellen Krise" handele.

Die Corona-Pandemie sei zudem die erste Pandemie in der Geschichte der Menschheit gewesen, die "begleitet war von einer Infodemie, von einer Masse an Fake News und Desinformationen", fügte Buyx hinzu. Die Auswirkungen seien nun auch in den aktuellen Wahlkämpfen zu sehen. Diese Effekte hätten "auch etwas mit uns gesellschaftlich gemacht".

Dienstag, 26. März: Forderung nach Aufarbeitung der Corona-Politik wird lauter

Vier Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie mit Zehntausenden Toten in Deutschland wird der Ruf nach einer Aufarbeitung der staatlichen Politik zur Eindämmung des Virus immer lauter. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verlangte am Dienstag eine kritische Beschäftigung damit und forderte das Einsetzen einer Enquete-Kommission des Bundestags. Auch Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann machte sich dafür stark, diese Fragen im Parlament zu diskutieren. AfD-Partei- und Fraktionschefin Alice Weidel forderte einen Corona-Untersuchungsausschuss.

Djir-Sarai sagte in Berlin: "Dass auch rationale Kritik an den verhängten Freiheitseinschränkungen oftmals in die Nähe von Corona-Leugnern gerückt wurde, hat zur Spaltung unserer Gesellschaft beigetragen." Gerechtfertigte Forderungen nach einem gemäßigten Kurs, wie sie der heutige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gestellt habe, seien diffamiert worden. Dringend nötig sei eine Enquete-Kommission, um die begangenen Fehler klar zu benennen und künftig zu vermeiden. "Auch Teile der Politik werden ihre Rolle während dieser Zeit erklären müssen."

Die Grünen-Politikerin Haßelmann wies dagegen viel stärker auf die Erfolge der deutschen Corona-Politik hin und verteidigte staatliche Auflagen in der Hochphase der Pandemie. "In der Rückschau können wir mit Erleichterung feststellen, dass unser Land die Corona-Pandemie und ihre Folgen gut bewältigt hat", sagte sie der dpa in Berlin. "Die getroffenen konsequenten Maßnahmen haben sehr vielen Menschen das Leben gerettet."

Politik und Gesellschaft seien aufgefordert, aus "dieser einzigartigen Krise" zu lernen, sagte Haßelmann über die Pandemie. "Wir alle wissen, wie sehr die Pandemie die Lebenssituation von vielen Menschen, vor allem von Kindern und Jugendlichen, beeinflusst hat." Sie betonte, es sei wichtig, sich im Nachgang damit zu befassen sowie Lehren und Schlussfolgerungen zu ziehen. "Schließlich waren wir alle noch nie mit einer solchen Extremsituation konfrontiert. Wir sollten diese Fragen im Parlament diskutieren, dort wo schwierige Abwägungen getroffen wurden, um für die Zukunft daraus zu lernen."

Die AfD-Politikerin Weidel sagte dazu: "Jede geschwärzte Passage muss wieder lesbar gemacht werden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, was damals wirklich passierte." Weidel äußerte die Vermutung, dass es sich bei den geschwärzten Passagen um mehr als unkenntlich gemachte Namen handelt.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer unterstützte die Forderungen nach einer Aufarbeitung der Corona-Politik: "Ich halte eine Aufarbeitung – in welcher Form auch immer – für wichtig, um für die Zukunft zu lernen und auch, um den Riss zu kitten, der zwischen Befürwortern und Gegnern der Corona-Maßnahmen entstanden ist", sagte die SPD-Politikerin dem Nachrichtenportal "t-online".

Der Linken-Politiker Gregor Gysi sagte "t-online", eine Enquete-Kommission müsse klären, "welche Maßnahmen richtig und notwendig waren, welche bei einem ähnlichen Fall nicht wiederholt werden dürfen und ob es wesentlich weniger beeinträchtigende Alternativen zu den getroffenen Entscheidungen gibt".

Montag, 25. März: RKI-Protokolle zu Corona-Krisenberatungen veröffentlicht

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist Vermutungen über eine äußere Einflussnahme auf eine grundlegende Risiko-Einschätzung des Robert Koch-Institut (RKI) zu Beginn der Corona-Krise 2020 entgegengetreten. "Das RKI hat unabhängig von politischer Weisung gearbeitet", sagte der SPD-Politiker am Montag in Köln zu einem Bericht des Online-Magazins "Multipolar", das teils geschwärzte Protokolle des RKI-Krisenstabs von Januar 2020 bis April 2021 veröffentlicht hat. Aus Teilen der Opposition wurden Rufe nach einem Untersuchungsausschuss laut.

In einem Protokoll vom 16. März 2020 ist laut dem Bericht von einer vorbereiteten neuen Gefahreneinschätzung des RKI die Rede: "Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald (Passage geschwärzt) ein Signal dafür gibt." Das Magazin "Multipolar" leitete daraus ab, dass die Verschärfung der Risikobewertung als Grundlage für spätere Corona-Beschränkungen nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts beruht habe, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs. Dessen Name sei im Protokoll geschwärzt.

Lauterbach sagte, der "geschwärzte Mitarbeiter" sei ein Mitarbeiter des RKI. "Es gab also keine politische Weisung, auf die das RKI hier reagiert hätte." Wenn es in den Papieren Schwärzungen gebe, betreffe dies meistens Mitarbeiter, die vor der Öffentlichkeit geschützt werden müssten. Wie das Ministerium erläuterte, machte das RKI am 17. März 2020 die neue Gefahreneinschätzung für die Bevölkerung in einer Pressekonferenz bekannt. Sie wurde von "mäßig" auf "hoch" gesetzt.

Freitag, 22. März, 12.59 Uhr: Drosten zum Lockdown-Jahrestag: Gut durch die Corona-Pandemie gekommenVier Jahre nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns in Deutschland hat der Virologe Christian Drosten eine insgesamt positive Bilanz der deutschen Krisenstrategie gezogen. "Aus medizinischer Sicht sind wir gut durch die Pandemie gekommen", sagte er im Deutschlandfunk am Freitag. Verglichen mit anderen großen europäischen Industrieländern habe Deutschland die Pandemie gut überstanden - auch wenn es hätte besser laufen können.

Am 22. März 2020 war der erste Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft getreten. Die Folge waren weitreichende Kontaktbeschränkungen. Das öffentliche Leben kam weitgehend zum Erliegen. Die Maßnahmen sollten dabei helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Die deutsche Reaktion auf die erste Welle sei international gelobt worden - sie habe als deutsches Wunder gegolten, sagt Drosten. Es sei mit "relativ milden Bekämpfungsmaßnahmen" gelungen, dass es in der ersten Welle nur eine sehr niedrige Zahl von Todesfällen gegeben habe.

Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass Versammlungs- und Ausgangsbeschränkungen, Homeoffice-Regelungen, Schulschließungen, Maskengebote sowie die Testpflichten und Kontaktverfolgung erfolgreich gewesen seien. Schlechte Evidenz gebe es bei der Schließung von Geschäften. Auch der Erfolg der Hygienekonzepte seien aus Sicht der Wissenschaft bisher nicht geklärt. "Die Evidenz ist manchmal auch deswegen wackelig, weil die Studien dazu nicht gut genug angelegt waren", sagt Drosten.

Am Mittwoch hatte die FDP erneut auf eine Aufarbeitung der Corona-Politik in einer Kommission des Bundestages gedrängt. In einem Schreiben an die Fraktionsführungen von SPD und Grünen bitten FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann und FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki, in Gespräche über die Einsetzung einer Enquete-Kommission einzutreten. Davon hält Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht viel: "Eine Enquete Kommission ist typischerweise eine sehr politisch aufgeladene Angelegenheit", sagte er am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Man würde dort politisch agieren und weniger wissenschaftlich bearbeiten.

Drosten würde sich einen gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess anstatt einer Enquete wünschen. "Eine politische Kommission würde eher dazu führen, dass bestimmte Kräfte da eine Bühne bekommen, die gar nicht im Zentrum der Diskussion stehen sollte", sagte der Virologe im Deutschlandfunk.

Donnerstag, 14. März 2024, 21.20 Uhr: Längere Fristen bei Schlussabrechnungen für Corona-HilfenEmpfängerinnen und Empfänger von staatlichen Corona-Wirtschaftshilfen können die dafür notwendigen Schlussabrechnungen noch bis Ende September einreichen. Auf die Fristverlängerung einigten sich Bund und Länder bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz mit den Organisationen der Berufe, die für die Prüfung zuständig sind. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Zu den prüfenden Dritten gehören Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

"Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen", sagte der bayerische Wirtschaftsminister und Vorsitzende der Konferenz, Hubert Aiwanger, laut Mitteilung.

"Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden nun aufatmen", hieß es seitens der Berufsorganisationen. "Darüber hinaus wurde es dringend Zeit, dass auch der Prüfprozess vereinfacht wird." Den Angaben nach wird nun unter anderem von standardisierten Katalogabfragen abgesehen.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige, die wegen der Pandemie viel weniger Umsatz machten, nach Ministeriumsangaben mit mehr als 63 Milliarden Euro an Bundesmitteln unterstützt. Damit die Antragstellenden die Mittel schnell erhielten, wurde das Geld demnach meist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Daher sind die Schlussabrechnungen notwendig, um die ursprünglich beantragten Zuschüsse mit denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, abzugleichen. Das kann laut Ministerium je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Dienstag, 5. März 2024, 5.55 Uhr: Normales Immunsystem trotz 217 Covid-ImpfungenMehr als 200 Impfungen gegen Covid-19 haben bei einem Mann laut einer Studie keine negativen Folgen für dessen Immunsystem gehabt. Forschende der Universität und des Uniklinikums Erlangen hatten Blutproben des Viel-Impfers aus verschiedenen Jahren untersucht. Dabei stellten sie fest, dass sein Immunsystem nicht nur völlig normal arbeitete - bestimmte Abwehrzellen und Antikörper gegen SARS-CoV-2 kamen sogar deutlich häufiger vor als bei Menschen, die nur drei Impfungen erhalten hatten, teilte das Team mit.

Allerdings handele es sich bei dem Mann um einen Einzelfall, betonten die Forschenden. Rückschlüsse auf die Allgemeinbevölkerung oder Empfehlungen ließen sich aus den Ergebnissen daher nicht ableiten. Die Resultate der Studie veröffentlichte die Gruppe am Dienstag in der Fachzeitschrift "The Lancet Infectious Diseases".

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt gesunden Erwachsenen bis 59 Jahren eine Basisimmunität aus drei Impfungen oder Infektionen, Menschen ab 60 Jahren und Risikogruppen zusätzlich eine jährliche Auffrischung.

Über Zeitungsberichte waren die Erlanger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf den Mann aufmerksam geworden. Dieser hatte sich nach eigenen Angaben aus persönlichen Gründen 217 Mal gegen Corona impfen lassen, 134 Impfungen sind offiziell bestätigt. Dabei seien acht verschiedene Vakzine geimpft worden, darunter auch unterschiedliche mRNA-Impfstoffe, erläuterte Kilian Schober vom Lehrstuhl für Mikrobiologie und Infektionsimmunologie. Welche Gründe den Mann zu den zahlreichen Impfungen veranlassten, konnte Schober auf Nachfrage nicht sagen.

Die Forschenden luden den Betroffenen nach Erlangen ein, um herauszufinden, ob dessen Abwehrzellen durch Gewöhnungseffekte die Coronaviren nicht mehr so effektiv bekämpfen können. Dafür fanden sie aber keine Hinweise. Während der Studie ließ sich der Mann außerdem erneut impfen - zum 217. Mal. Dadurch habe sich die Zahl der Antikörper deutlich erhöht, beschrieben die Autorinnen und Autoren der Studie. Auch gegen andere Erreger sei das Immunsystem weiterhin schlagkräftig gewesen, wie weitere Tests ergaben.

12.20 Uhr: BGH: Geld zurück bei Stornierung wegen Corona-Beherbergungsverbot

Wer wegen eines in Coronazeiten erlassenen Beherbungsverbots eine Hotelbuchung nicht wahrnehmen kann, hat Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar und gab damit einem Reiseunternehmer recht, der gegen einen Hotelbetreiber geklagt hatte. Der Mann hatte 2019 - vor Ausbruch der Corona-Pandemie - für Gruppenreisen in Niedersachsen Übernachtungen inklusive diverser Mahlzeiten gebucht und eine Anzahlung geleistet. Mitte März 2020 aber verständigten sich die Bundesländer darauf, wegen der Ansteckungsgefahren Übernachtungen in Hotels zu verbieten.

Das Hotel selbst stornierte daraufhin die Buchung, buchte die Anzahlung dann aber auf ein Gutscheinkonto um. Dagegen hatte sich der Reiseunternehmer schon in der Vorinstanz erfolgreich gewehrt. Die Revision dagegen wies der BGH mit am Dienstag veröffentlichtem Beschluss zurück. Eine Verschiebung der Reisen auf einen Zeitraum nach der Aufhebung des Beherbergungsverbots habe dem Kläger nicht zugemutet werden können, hieß es. Es sei überdies damals gar nicht absehbar gewesen, wie lange die Pandemie dauern werde. (Az.: XII ZR 123/22)

12.01 Uhr: Anspruch auf Verdienstausfall trotz unterlassener Corona-Impfung

Trotz unterlassener Impfung haben Arbeitnehmer und Selbstständige dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof zufolge einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung während der Corona-Quarantäne. Selbst mit einer Impfung hätten sie eine Infektion nicht mit der gesetzlich geforderten "hohen Wahrscheinlichkeit" verhindern können, entschied das Gericht in zwei am Dienstag in Mannheim veröffentlichten Urteilen (AZ: 1 S 484/23 und 1 S 678/23). Sie sind noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatten eine Arbeitnehmerin und ein selbstständig tätiger Versicherungsmakler. Sie forderten vom Land Baden-Württemberg Verdienstausfallentschädigungen für eine behördlich angeordnete Quarantäne infolge einer festgestellten Covid-19-Infektion im Oktober und November 2021. Beide waren nicht oder nicht vollständig geimpft und befanden sich in einer mehrtägig angeordneten Quarantäne.

In der Urteilsbegründung heißt es, die damals zugelassenen Impfstoffe gegen Covid-19 hätten mit einer Wirksamkeit von etwas mehr als 70 Prozent nicht dem gesetzlich anzulegenden Vermeidbarkeitsmaßstab genügt. Laut dem Infektionsschutzgesetz erhält keine Entschädigung, wer durch eine Schutzimpfung eine Absonderung hätte vermeiden können.

Die vom beklagten Land in Bezug genommenen 72 bis 75 Prozent an Schutzwirkung genügten nicht, erklärten die Mannheimer Richter. Nötig sei der Wirksamkeitsgrad einer Schutzimpfung von mindestens 90 Prozent, wie dies etwa bei der Masernschutzimpfung der Fall sei. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist möglich.

Dienstag, 27. Februar 2024, 5.08 Uhr: Studie: Problematische Social-Media-Nutzung bei Kindern weiter hoch

Nach der Corona-Krise ist ein problematischer Gebrauch digitaler Medien bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland laut einer Studie weiterhin verbreitet. Knapp ein Viertel der 10- bis 17-Jährigen (24,5 Prozent) nutzt soziale Medien wie Messenger- und Videodienste riskant viel, wie die Untersuchung der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ergab. Hochgerechnet seien es 1,3 Millionen Kinder und damit dreimal so viele wie im Vor-Corona-Jahr 2019. Bei einer Befragung im Jahr 2022 war der Anteil deutlich auf 22,2 Prozent gesprungen und legte nun weiter zu.

Eine Nutzung mit Suchtkriterien haben aktuell hochgerechnet 360.000 Kinder und Jugendliche, wie aus Studiendaten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Der Anteil sank auf 6,1 Prozent nach 6,7 Prozent bei der Befragung 2022 - ist damit aber fast doppelt so groß wie 2019. Für die Studie wurde den Angaben zufolge eine repräsentative Gruppe von Kindern zwischen 10 und 17 Jahren mit je einem Elternteil aus rund 1200 Familien vom Institut Forsa befragt. Die neue Erhebung stammt von September 2023, es ist die sechste Befragungswelle.

14.29 Uhr: Bayern kritisiert umfangreiche Prüfungen von Corona-Hilfsgeldern

Die vom Bund auferlegten Vorgaben für die Prüfung von Corona-Hilfsgeldern für die Wirtschaft machen aus der Sicht Bayerns keinen Sinn. "Hier wird bis ins Kleinliche hinein unsinnigerweise geprüft, und am Ende kostet die Prüfung mehr als am Ergebnis rauskommt. Die Dinge ziehen sich ewig in die Länge, und wir haben ganz andere Wirtschaftsprobleme mittlerweile an der Backe und müssen froh sein, jeden Betrieb, der überlebt hat, im Boot zu haben", sagte Vize-Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) müsse nun endlich bei dem Thema "den Deckel drauf machen" und die Prüfverfahren noch in diesem Jahr beenden.

Im Zuge der Corona-Hilfen seien über den Bund rund elf Milliarden Euro in Bayern ausbezahlt worden, nun fordere der Bund bei den rund 400.000 Fällen "ständig weitere und tiefergehende Nachprüfungen", betonte Aiwanger. Dies führe nicht nur zu Verzögerungen, es koste auch Geld. "Wir rechnen damit, dass diese Fälle bis Ende 2025 teilweise geprüft werden, bis wir durch sind. Und dann werden noch Gerichtsverfahren folgen - mit dem Ergebnis, dass wir massiv die Realwirtschaft draußen nerven, dass wir Kräfte binden, dass wir Geld verbrennen und dass wir ja den Leuten ständiges Misstrauen entgegenbringen, weil die Prüftiefe ständig verschärft wird."

Als Beispiel nannte Aiwanger einen Gastronomen, der während der pandemiebedingten Schließung seine Einrichtung mit Hilfsgeldern erneuert habe und nun nachweisen müsse, ob nicht ein Tisch ausgewechselt worden sei, der noch ein paar Jahre funktioniert hätte.

"Wir wollen hier nirgends einen Betrug akzeptieren. Da ist auch kein Betrug vorhanden", sagte Aiwanger. Aber der meiste Ärger werde verursacht, weil ständig die Kriterien geändert würden. Plötzlich würden seitens des Bundes Dinge geprüft, die man vorher überhaupt nicht in Aussicht gestellt habe.

Dienstag, 20. Februar, 12.24 Uhr: Klage gegen Biontech abgewiesen

Eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech wegen vermeintlicher Impfschäden hat das Landgericht im pfälzischen Frankenthal abgewiesen. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro gefordert, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Sie habe nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten, gab die Frau aus Rheinland-Pfalz nach Angaben des Gerichts an. Dabei handelt es sich um eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge. Außerdem leide sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.

Dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war, konnte die Klägerin nach Auffassung der Zivilkammer aber nicht beweisen. Auch Beschwerden durch die behauptete Immunschwäche habe die Frau nicht hinreichend dargelegt. Die Erkrankung, die sie laut Gericht "V-Aids" (Vakzin-Aids) nannte, sei wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.

Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen - also über ein vertretbares Maß hinausgehen. Als der Impfstoff von Biontech vor der Zulassung ausführlich geprüft wurde, sei das Verhältnis von Risiko und Nutzen aber eindeutig positiv ausgefallen.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld verklagt.

Donnerstag, 25. Januar, 6.05 Uhr: Digitalisierung hat Konjunktur-Einbruch durch Corona abgefedert

Die wirtschaftlichen Schäden in Deutschland durch die Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 konnten durch die zunehmende Digitalisierung in signifikantem Umfang gemindert werden. Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Vodafone Instituts und des Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos haben Online-Handel, Home-Office und andere Digitalisierungsmaßnahmen zusammen in einem ähnlichen Umfang wie Staatshilfen dazu beigetragen, einen Komplettabsturz der deutschen Wirtschaft zu verhindern.

Die Studie beruft sich bei der Höhe der volkswirtschaftlichen Schäden durch die Pandemie auf Berechnungen den Instituts der Wirtschaft (IW) in Köln, wonach die Wertschöpfung in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 ohne Corona um insgesamt 420 Milliarden Euro höher ausgefallen wäre. In der Kalkulation des IW werden auch die Folgen des Ukraine-Kriegs mit berücksichtigt. Sie spielen im Vergleich zu der Pandemie aber nur eine untergeordnete Rolle.

Das Vodafone Institut und Prognos haben wiederum berechnet, dass das Bruttoinlandsprodukt ohne die Digitalisierungseffekte in diesem Zeitraum um rund 130 Milliarden Euro geringer ausgefallen wäre. "Damit trug die Digitalisierung genauso stark zur Abmilderung der Corona-Folgen bei wie die Wirtschaftshilfen des Bundes", erklärte das Vodafone Institut. Die staatlichen Hilfen für Unternehmen in Form von Zuschüssen, Krediten, Rekapitalisierungen und Bürgschaften hätten ebenfalls bei insgesamt 130 Milliarden Euro gelegen.

Die Forscher haben bei ihren Berechnungen unter anderen die Entwicklungen in verschiedenen Branchen verglichen, die in einem unterschiedlichen Umfang digitalisiert sind. Allein in der Branche Informations- und Kommunikationstechnologie habe die Digitalisierung in den beiden Jahren Umsatzeinbußen in Höhe von 15 Milliarden Euro vermieden. Unternehmen im Verkehr oder im Baugewerbe seien dagegen darauf angewiesen gewesen, ihre Tätigkeit vor Ort durchzuführen. Sie hätten deshalb weniger von der Digitalisierung profitiert.

Insbesondere in den Quartalen mit besonders restriktiven Corona-Maßnahmen hätten sich starke Wirtschaftseffekte der Digitalisierung gezeigt. So sei der positive Effekt dank Home-Office und E-Commerce im Winter und Frühling 2021 am größten gewesen. Mit dem Aufheben der meisten Maßnahmen ab Sommer 2022 habe der vermiedene Wirtschaftsschaden durch die Digitalisierung wieder abgenommen.

In dem "Innovationsindex Deutschland" messen das Vodafone Institut und Prognos auch die regionalen wirtschaftlichen Auswirkungen des Netzausbaus. Danach wurde das Netz in Bayern seit 2010 kontinuierlich und stärker als im deutschen Durchschnitt ausgebaut. Vor allem in den ländlichen Regionen in Bayern sei der Netzausbau flächendeckend vorangetrieben worden, hieß es.

Neben den Landeshauptstädten München und Dresden, den Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie Frankfurt am Main hätten städtische Kreise wie Erlangen, Wolfsburg, Regensburg und Ingolstadt überdurchschnittlich stark vom Netzausbau profitiert. Am Ende der Rangliste stehen neben Pforzheim, Münster und Kiel auch weniger dicht besiedelte Kreise in verschiedenen Regionen Deutschlands.

14.00 Uhr: Betrug mit Corona-Teststellen? Durchsuchungen bei Polizeiangehörigen

Zwei Angehörige der Berliner Polizei sollen eine Corona-Teststelle betrieben haben, über die sie ohne vorherige Testungen Bescheinigungen mit Gefälligkeitsergebnissen ausstellten. Die nicht erbrachten Leistungen hätten die beiden abgerechnet, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Morgen wurden demnach im Zuge der Ermittlungen gegen das Duo Wohnungen und Geschäftsräume in Charlottenburg, Köpenick und Pankow durchsucht. Beweismittel in Form von Daten und schriftlichen Unterlagen seien beschlagnahmt worden. Weitere Angaben - etwa zur Frage, welche Funktion die beiden Verdächtigen bei der Polizei hatten - machte die Polizei zunächst nicht. Dienstrechtliche Konsequenzen würden geprüft.

Dienstag, 23. Januar, 7.05 Uhr: Sachsen legt Vorrat mit Masken und Schutzkleidung an

Sachsen will für den möglichen Fall einer neu ausbrechenden Seuche ausreichend vorbereitet sein und hat dafür einen Vorrat an Schutzkleidung wie partikelfiltrierende Mund-Nasen-Schutzmasken angelegt. Nach Angaben des für Katastrophenschutz zuständigen Innenministeriums sind momentan mehr als 1,4 Millionen FFP2- und KN95-Masken durch das Polizeiverwaltungsamt eingelagert. Mehr dazu im Artikel Sachsen legt Vorrat mit Masken und Schutzkleidung an

Montag, 22. Januar 2024, 12.10 Uhr: Bundesweit mehr als 450 Covid-Impfschäden anerkannt

Einem Medienbericht zufolge ist bei 467 von rund 65 Millionen gegen Covid geimpften Menschen in Deutschland ein Impfschaden anerkannt worden. Wie aus einer Abfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" bei den zuständigen Behörden der Bundesländer hervorgeht, haben 11.827 Menschen einen Antrag auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung gestellt. In 467 Fällen wurden die Anträge bewilligt.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums seien bis April vergangenen Jahres 64,9 Millionen Menschen in Deutschland mindestens einmal gegen Corona geimpft worden. Mehr als 5.000 Anträge seien abgelehnt worden, 5.597 Anträge wurden dem Bericht zufolge noch nicht bearbeitet. 658 Anträge hätten sich aus anderen Gründen erledigt.

Dienstag, 16. Januar 2024, 21.38 Uhr: Mehr als 500 Klagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoff anhängigDie Zahl der Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Covid-19-Impfstoffen hat sich in der zweiten Jahreshälfte 2023 mehr als verdoppelt. Ende Dezember seien 510 Klagen anhängig gewesen, nachdem es im Juni 209 waren, berichtete die Zeitung "Welt" (Mittwoch) unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium. Bis Jahresende seien erst 18 Urteile ergangen, davon "16 klageabweisende Urteile und zwei Versäumnisurteile", hieß es weiter.

Daneben haben den Angaben nach bundesweit mindestens 11.813 Menschen einen Antrag bei den Versorgungsämtern der Bundesländer gestellt, um mit Bezug auf tatsächliche oder vermeintliche Folgen einer Corona-Impfung etwa Reha oder eine monatliche Rente zu bekommen. Bislang seien 466 Anträge positiv beschieden und 5.023 abgelehnt worden. Bei den angenommenen Anträgen handelte es sich demnach um Fälle von Menschen, die etwa an Sinus- oder Hirnvenenthrombosen, an Herzmuskelentzündungen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen litten. Die Bearbeitungszeit betrage je nach Bundesland zwischen acht und vierzehn Monaten.

Man sehe sich "mit dem kurzfristig kaum zu behebenden Problem konfrontiert, nur auf einen äußerst begrenzten Kreis von geeigneten und verfügbaren Gutachterinnen und Gutachtern zurückgreifen zu können, deren Expertise für eine Entscheidung in den allermeisten Fällen allerdings unverzichtbar ist", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen der "Welt" zur Begründung der langen Wartezeit. Zudem bestehe in der Wissenschaft derzeit nur ein "unvollständiger Wissensstand" über gesicherte Zusammenhänge zwischen Covid-Impfungen und Erkrankungsbildern.

Insgesamt wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts in Deutschland bislang mehr als 196,5 Millionen Corona-Impfungen verabreicht. Das Paul-Ehrlich-Institut zählte bis Ende März vergangenen Jahres 340.282 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen nach Covid-19-Impfstoffen. In 56.432 Fällen wurde der Verdacht einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung gemeldet. Ob sich der Verdacht später erhärtet, geht aus dieser Statistik nicht hervor. Die Melderate für alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe betrug 1,77 Meldungen auf 1.000 Impfdosen.

Montag, 15. Januar, 12.31 Uhr: Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben

Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. "Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden", sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. "Wir sind erst am Anfang der Ermittlungen. Es könnte in dem einen oder anderen Ermittlungsverfahren aber schon um einen Schaden in Millionenhöhe gehen."

Die acht Apotheken im Fokus der Ermittlungen in Bayern sollen demnach bis zu gut 2500 Packungen der Arznei geordert haben. Wie viele davon illegal weiterverkauft worden sein könnten, konnte der Sprecher am Montag zunächst nichts sagen. Etwa 70 Ermittler hatten demnach Mitte Dezember Objekte in Oberbayern, Mittelfranken, Oberfranken und der Oberpfalz durchsucht. Dabei stellten sie den Angaben zufolge zahlreiche Dokumente sicher. Für die Verdächtigen gelte die Unschuldsvermutung.

16.20 Uhr: WHO: Covid-19 ist weiter Bedrohung - mehr Schutzmaßnahmen nötig

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet den Umgang mit Covid-19 weltweit mit Sorge. "Obwohl wir nicht in einer Krise sind, bleibt Covid-19 weiterhin eine Bedrohung der globalen Gesundheit", sagte Corona-Expertin Maria Van Kerkhove am Freitag in Genf. Es werde zu wenig geimpft und die Menschen ergriffen zu wenig Schutzmaßnahmen. Dazu gehört nach ihren Angaben, dass dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, Masken getragen werden, Leute bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben und Räume gut gelüftet werden. Mehr getan werde müsse auch, um Langzeitfolgen einer Corona-Infektion besser zu untersuchen und zu behandeln.

Nach Angaben von Van Kerkhove erleben nach Schätzungen sechs Prozent der Menschen, die eine Corona-Infektion mit Symptomen haben, längerfristige Komplikationen. Dazu gehören unter anderem starke Ermüdung, aber auch neurologische Leiden und Herzerkrankungen. Von längerfristigen Komplikationen ist die Rede, wenn Symptome mehr als drei Monate anhalten. Die WHO sei besorgt, welche Folgen in fünf oder mehr Jahren noch sichtbar seien. All dies seien gute Gründe, Infektionen möglichst zu vermeiden. Die Impfstoffe schützten vor schweren Verläufen. Besonders Ältere über 75 und jüngere mit anderen Krankheiten oder schwachem Immunsystem sollten alle sechs bis zwölf Monate eine Auffrisch-Impfung erhalten.

Freitag 12. Januar, 12.30 Uhr: 42 Corona-Tote in Sachsen in einer Woche

So viele Menschen wie noch nie in dieser Saison starben in der ersten Januarwoche an oder mit Corona. Der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen wurden vom 1. bis 7. Januar 42 Todesfälle gemeldet. Die meisten von ihnen stammten aus Bautzen, Dresden und dem Erzgebirgskreis. Die Verstorbenen waren zwischen 39 und 98 Jahre alt. Insgesamt starben im Freistaat damit seit Anfang Oktober 221 Menschen an oder mit Corona.

Mittwoch, 10. Januar, 17.18 Uhr: WHO-Chef: Virus Covid-19 zirkuliert und tötet weiter

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt davor, Covid-19 auf die leichte Schulter zu nehmen. Gerade über die Feiertage sei die Zahl der Ansteckungen nach ersten Anzeichen wegen Feiern und Partys mit vielen Menschen gestiegen, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Mittwoch in Genf. Verantwortlich sei überwiegend die Variante JN.1, eine Untergruppe der seit Ende 2021 bekannten Variante Omikron, wie aus den Nachweisen hervorgehe, die die WHO erreichten.

"Auch, wenn Covid-19 keine internationale Gesundheitsnotlage mehr ist: Das Virus zirkuliert weiter, es verändert sich weiter, und es tötet weiter", sagte Tedros. Er rief Menschen in aller Welt auf, sich weiterhin impfen zu lassen, in vollen Innenräumen Masken zu tragen und überall für gute Lüftung zu sorgen.

Die Zahl der an die WHO gemeldeten Krankenhauseinweisungen aufgrund von Covid-19 steige. Im Dezember seien es 42 Prozent mehr gewesen als im November, und die Zahl der Behandlungen auf der Intensivstation sei um 62 Prozent gestiegen. Diese Zahlen beruhten aber nur auf Meldungen aus 50 Ländern in Europa und Nord- und Südamerika, sagte er. Es sei davon auszugehen, dass die Ansteckungen auch in anderen Ländern stiegen, die die WHO nicht mehr informierten.

Freitag, 22. Dezember, 16.13 Uhr: Über 140 Corona-Tote in Sachsen seit Oktober - Grippe grassiert

Die Zahl der Atemwegsinfektionen nimmt in Sachsen weiter zu. Seit Anfang Oktober wurden 141 Todesfälle im Zusammenhang mit einer Sars-CoV-2-Infektion übermittelt, wie aus dem am Freitag veröffentlichten jüngsten Bericht der Landesuntersuchungsanstalt hervorgeht. Danach handelte es sich um 60- und 98-Jährige. Bei den gemeldeten Corona-Infektionen hält der Trend nach oben an: Es wurden elf Prozent mehr Fälle binnen einer Woche registriert. Betroffen seien vor allem Säuglinge und ältere Erwachsene.

Die Zahl der Influenza-Nachweise ist im Vergleich zur Vorwoche um 142 Prozent gestiegen, hieß es. Betroffen sind den Angaben nach, wie in ganz Deutschland, vor allem Klein- und Grundschulkinder sowie junge Erwachsene. Seit Anfang Oktober wurden insgesamt knapp 19.400 Grippe-Erkrankungen registriert, ein 78-Jähriger starb. Im vergangenen Winter waren über 30.600 Grippefälle gezählt worden.

Mit 68 Prozent deutlich zugenommen haben auch Nachweise von RSV-Infektionen, die vor allem Kleinkinder betreffen, bisher wurden 738 Fälle gemeldet.

Donnerstag, 21. Dezember, 10:19 Uhr: Zahl der Atemwegserkrankten steigt

Mehr als jeder Zehnte ist noch oder war gerade betroffen: Die hochgerechnete Zahl der akuten Atemwegserkrankungen in Deutschland ist vergangene Woche weiter angestiegen. Es werde von etwa 8,9 Millionen solchen Erkrankungen ausgegangen, unabhängig von einem Arztbesuch, hält das Robert Koch-Institut (RKI) in seinem Bericht von Mittwochabend fest (vorherige Ausgabe: 7,9 Millionen). Das sei ein ähnlich hohes Niveau wie im Vorjahr um diese Zeit.

Im Wochenvergleich seien die Werte insbesondere bei den Kindern im Schulalter und jungen Erwachsenen gestiegen, schreibt das RKI. Neben Corona gebe es für diese Zeit ungewöhnlich viele Rhinovirusinfektionen (Erkältungen) sowie zunehmend RSV- und Grippefälle. RSV steht für das Respiratorische Synzytial-Virus - womit derzeit insbesondere Kinder unter zwei ins Krankenhaus kommen.

Die Grippewelle hat nach RKI-Definition nach wie vor nicht begonnen. Allerdings sprechen die Fachleute mit Blick auf stichprobenartige virologische Untersuchungen von einem auffällig steilen Anstieg der Rate positiver Proben von sogenannten Influenza A(H1N1)pdm09-Viren.

Zu diesem Subtyp schreibt das RKI auf seiner Webseite, er sei während der Grippe-Pandemie 2009 erstmals aufgetreten: als sogenannte Schweinegrippe. Er zirkuliere seitdem auch saisonal in Deutschland, zuletzt deutlich in der Saison 2018/19.

Bei Grippewellen, in denen dieser Erreger dominierte, sei bislang zu beobachten gewesen, dass es auch bei jüngeren Erwachsenen und Kindern zu sehr schweren Erkrankungen und Todesfällen gekommen sei, insbesondere wenn Grundkrankheiten vorlagen. "Insgesamt sind solche schweren Verläufe bei jungen Menschen aber selten."

Mittwoch, 20. Dezember, 16.20 Uhr: Scholz hat Corona überstanden - Urlaub über die Feiertage

Bundeskanzler Olaf Scholz hat seine Corona-Infektion nach nur wenigen Tagen überstanden. Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte am Mittwochnachmittag mit, dass der Kanzler negativ getestet worden sei. "Er hatte auch die ganze Zeit nur sehr leichte Symptome", sagte er.

Am Montag hatte Scholz bekanntgegeben, dass er positiv getestet wurde. Unter anderem wurde ein für Dienstag geplanter Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico in Berlin deswegen abgesagt. Zur letzten Kabinettssitzung des Jahres schaltete sich Scholz am Mittwochvormittag noch telefonisch zu. Kurz danach gab es Entwarnung.

Über die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wird Scholz laut Hebestreit mit seiner Frau Britta Ernst verreisen. Das Ziel werde aber erst nach der Rückkehr der beiden bekanntgegeben, sagte der Regierungssprecher. Pünktlich zu seiner Neujahrsansprache werde Scholz zurück in Deutschland sein.

16.53 Uhr: Bundesgericht erklärt Corona-Impfstoffpatent von Curevac für nichtig

Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt. Damit gab das Gericht am Dienstag einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen Curevac statt. Die Aktie des Tübinger Unternehmens verlor anschließend um gut ein Drittel an Wert.

Curevac kündigte an, beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen. Das Unternehmen hatte das strittige Patent 2007 beantragt und 2010 vom Europäischen Patentamt für 20 Staaten erteilt bekommen. Dabei geht es um ein Verfahren, die Nachteile von Impfstoffen mit dem Botenmolekül mRNA zu überwinden und die Wirksamkeit zu erhöhen. Das Bundespatentgericht erklärte es jetzt in Deutschland für ungültig. Andere nationale Patentgerichte folgen oft den Entscheidungen der Münchner Richter.

Das Münchner Verfahren ist nur ein Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen - allerdings ein ganz entscheidender. Curevac hatte Biontech und dessen US-Partner Pfizer im Juli 2022 beim Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Verletzung mehrerer seiner Patente auf Schadenersatz verklagt. Curevac fordert dort "eine faire Entschädigung" für die Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte, die Biontech und Pfizer bei der erfolgreichen Herstellung ihres Corona-Impfstoffs verwendet haben sollen.

Dienstag, 19. Dezember, 8.40 Uhr: Lauterbach warnt: "Wir verharmlosen das zu stark"

Angesichts der aktuell hohen Zahl an Corona-Infektionen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Vorsicht geraten. „Wir verharmlosen das derzeit zu stark“, sagte Lauterbach am Dienstag im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Corona sei keine Erkältungskrankheit, mahnte er. „Wir wissen derzeit nicht genau, was passiert, wenn man sich jedes Jahr zwei- oder dreimal mit Corona infiziert“, sagte Lauterbach weiter. Jede vermiedene Infektion sei eine gute Nachricht für das Gesundheitssystem und jeden einzelnen.

In diesem Zusammenhang warb der Gesundheitsminister auch für die Impfung. Das Risiko für eine Erkrankung mit dem Coronavirus sei in den ersten beiden Monaten nach der Impfung deutlich abgesenkt. Danach steige zwar das Ansteckungsrisiko wieder, die Gefahr an Long Covid zu erkranken, sei aber langfristig deutlich geringer. Lauterbach kritisierte, dass mehr über Impfnebenwirkungen diskutiert werde als über die Vorteile der Impfung. Ähnlich äußerte sich Lauterbach gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

Auf die Frage nach einer Maskenpflicht in Teilbereichen sagte Lauterbach im Deutschlandfunk: „Wenn Krankenhäuser die Maskenpflicht für ihre Einrichtungen ausrufen, ist das sicherlich richtig.“ Vielerorts sei das Personal ohnehin knapp. Hier gelte es, jede Ansteckung zu vermeiden. Dies sollten die Kliniken jedoch selbst entscheiden. „Wir sind nicht mehr in der Pandemie“, so Lauterbach. „Aber wir sind in einer Situation, in der intelligenter Umgang wichtig ist.“

Montag, 18. Dezember, 11.20 Uhr: Kanzler Scholz positiv auf Corona getestet

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich mit dem Coronavirus infiziert. Das teilte der 65-jährige SPD-Politiker auf dem Twitter-Nachfolger X mit. "Das ist eindeutig keine Überraschung, über die ich mich freue. Meine aktuellen Covid-19-Tests zeigen zwei Striche. Bei wenig Symptomen baue ich auf einen milden Verlauf und arbeite erstmal nur vom Schreibtisch aus", schrieb Olaf Scholz.

10.40 Uhr: EuGH: Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Ein Beschäftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub nehmen. Einen Tag vor Antritt musste er jedoch in Quarantäne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer corona-positiven Person hatte. Er fordert eine Gutschrift seiner Urlaubstage, das lehnte die Sparkasse aber ab.

Das bestätigte der EuGH nun. Zweck des Urlaubs sei es, sich von der Arbeit zu erholen. Dem steht eine Quarantäne - anders als eine Krankheit - nicht grundsätzlich entgegen. Daher sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Quarantäne ergeben könnten.

Die EU-Länder können aber auch Vorgaben machen, die arbeitnehmerfreundlicher sind. In Deutschland sieht eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das aber bislang nicht rückwirkend.

Donnerstag, 14. Dezember, 10.05 Uhr: Mangelhafte Masken im Wert von 20 Millionen Euro verkauft - Anklage gegen Dresdnerin

Weil sie im ersten Corona-Jahr mangelhafte Schutzmasken im Wert von rund 20 Millionen Euro an gutgläubige Dritte verkauft haben sollen, müssen sich zwei Männer und eine Frau bald vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine 55-Jährige aus Dresden, einen 55-Jährigen aus Brandenburg und einen 35-Jährigen aus Kiel Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 116 Fällen erhoben.

Sie sollen zwischen März 2020 und Dezember 2022 Schutzausrüstung und Medizinprodukte wie Masken, Schutzanzüge und Brillen in erheblichen Größenordnungen aus Vietnam und der Türkei eingeführt haben. Dabei sei ihnen klar gewesen, dass die Waren nicht den EU-Verordnungen entsprachen, weil sie keine oder nur fehlerhafte CE-Kennzeichnungen hatten. Sachverständige hatten für die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Masken untersucht und seien einhellig zu dem Schluss gekommen, dass die Produkte die geforderte Filterleistung nicht erbringen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio zudem vor, für ihre Produkte in einer Zeitung Werbung gemacht zu haben. Dabei sei rechtswidrig der Eindruck erweckt worden, dass die Masken bakterielle und virale Erreger wie das Coronavirus unschädlich machen können. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

20.05 Uhr: Abwasser-Analyse: So viele Corona-Nachweise wie noch nie

Die Pandemie ist vorbei, doch die Infektionszahlen steigen. Derzeit gibt es bundesweit wohl so viele am Corona-Virus Erkrankte wie noch nie. Auch in Dresden. Das geht aus dem Forschungsprojekt Amelag des Robert Koch Instituts (RKI) hervor. Amelag, das Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung, wurde in Deutschland während der Pandemie aufgebaut.

Die Infektionsdaten holen sich die Wissenschaftler aus dem Abwasser von bundesweit 123 Standorten. In Sachsen werden die Abwasserproben in Dresden, Görlitz, Grimma und an mehreren Standorten von Döbeln entnommen. Es sind Mischproben über den ganzen Tag verteilt. Diese werden dann im Labor mittels PCR-Test auf Genbausteine des Virus analysiert.

Die jetzige Infektionswelle kam unbemerkt, denn systematisch getestet wird ja längst nicht mehr. Das jetzige Ausmaß ließ sich allerdings erahnen. Im Abwasser hatte sich diese Infektionswelle bereits seit Juli angekündigt.

17.04 Uhr: Weiter Corona-Sorgen beim Biathlon: Auch Olympiasieger Samuelsson erkrankt

Die Coronafälle im Biathlon-Tross häufen sich. Zwei Tage vor dem Sprint der Männer am Freitag (14.15 Uhr/ZDF) im schweizerischen Lenzerheide ist der schwedische Olympiasieger Sebastian Samuelsson positiv auf Covid getestet worden, wie er auf seinem Instagram-Kanal mitteilte. "Ich werde nicht beim Sprint hier in Lenzerheide starten", schrieb Samuelsson weiter. Am Morgen sei er mit Erkältungssymptomen aufgewacht.

Bereits am vergangenen Wochenende in Hochfilzen fielen zahlreiche Athletinnen und Athleten aus - darunter auch Franziska Preuß. Die frühere Weltmeisterin musste daraufhin das Leibchen der Gesamtweltcup-Führenden kampflos abgeben. In der Schweiz gehört sie wieder zum deutschen Aufgebot.

14.10 Uhr: Kassenärzte-Chef findet Lauterbachs Corona-Warnungen übertrieben

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unverhältnismäßige Appelle angesichts der aktuellen Corona-Lage vorgeworfen. "Karl Lauterbach kann nicht aus seiner Haut. Ich halte seine Warnungen und Appelle in der Dringlichkeit für überzogen. Wir haben schließlich keine pandemische Lage mehr", sagte Gassen der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Er wolle nicht bestreiten, dass die Zahlen aktuell stark steigen. "Aber wir haben früher auch nicht wegen Erkältungen oder der Grippe überall zum Maskentragen und zum Verzicht auf Weihnachtsfeiern in Innenräumen geraten. Was Sinn macht, ist die Impfung gegen Corona und Grippe für alle Älteren und Risikogruppen", meinte Gassen.

Zugleich äußerte er Bedauern darüber, dass mittlerweile eine gewachsene Skepsis gegenüber Impfstoffen herrsche. "Die Grippe-Impfquoten waren noch nie zufriedenstellend. Aktuell sind sie aber gefühlt noch einmal besonders niedrig. Gleichwohl verwundert es mich nicht, dass heute mehr Menschen zögern", sagte Gassen der Zeitung. "Denn als die Corona-Impfstoffe kamen, wurden Sorgen über deren Sicherheit und Verträglichkeit von Medizinern und Politikern weggewischt. Dabei gab und gibt es natürlich Impfschäden bei einzelnen Personen, die genau wie Long-Covid-Fälle zum Gesamtbild gehören", betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende.

Lauterbach hatte angesichts der aktuellen Corona-Welle erneut zu Vorsicht und mehr Impfungen in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. "Corona bleibt gefährlich. Es ist keine Erkältung, die man sich bedenkenlos jede Saison einfangen kann", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag". Vielmehr befalle Corona oft auch die Blutgefäße oder schwäche das Immunsystem und lasse sich daher viel zu häufig nicht komplett auskurieren. Der Minister riet zudem, "lieber noch mal Maske in Bus und Bahn" zu tragen. Wenn es gehe, sollte man "lieber im Homeoffice bleiben, als die Bürogesellschaft zu genießen".

Mittwoch, 13. Dezember, 12.50 Uhr: Nach Corona-Infektionen: Langlauf-Quartett fehlt beim Weltcup

Das deutsche Skilanglauf-Team muss auch beim Weltcup im norwegischen Trondheim auf Olympiasiegerin Katharina Hennig, Laura Gimmler, Albert Kuchler und Florian Notz verzichten. Das Quartett ist nach Corona-Infektionen noch nicht wieder fit genug für die Wettkämpfe im WM-Ort von 2025. Die vier waren bereits am vergangenen Wochenende im schwedischen Östersund nicht angetreten.

"Sie konnten zum Teil schon wieder ins Training einsteigen", sagte Langlauf-Sportdirektor Andreas Schlütter laut einer Mitteilung vom Mittwoch. "Der Fokus liegt aber ganz klar darauf, ganz gesund zu werden, um anschließend einen vernünftigen Trainingsaufbau zu realisieren."

Dienstag 12. Dezember, 11.54 Uhr: Ifo-Institut: Corona-Hilfen haben ihr Ziel erreicht

Die meisten Corona-Hilfen haben dem Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo zufolge ihr Ziel erreicht. Der stellvertretende Leiter der Dresdner Ifo-Filiale, Joachim Ragnitz, sagte am Dienstag: "Vor allem die Liquiditätshilfen für Unternehmen mit Geschäftsverboten und die erweiterten Kurzarbeiterregeln waren angemessen. Denn sie kamen rechtzeitig, waren zielgerichtet und zeitlich befristet." Dagegen müssten die Senkung des Mehrwertsteuersatzes und die Kredite an ohnehin schwächelnde Firmen kritisch betrachtet werden. "Sie richteten sich nicht gezielt an Firmen, die durch Corona Probleme hatten."

Die Finanzierung werde auch künftige Generationen stark belasten: Die Tilgung der Corona-Kredite laufe bis zum Jahr 2058. Der Bund hatte liquiditätsbedrohten Unternehmen Zuschüsse von mehr als 75 Milliarden Euro gezahlt. Hinzu kamen vorübergehende Steuersenkungen - 20 Milliarden Euro allein bei der Mehrwertsteuer - sowie fast 70 Milliarden Euro Kredite an Unternehmen. Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel Corona-Hilfen für Firmen: Studie des Dresdner Ifo-Instituts zieht positives Fazit

12.44 Uhr: Lauterbach ruft erneut zu Vorsicht und mehr Corona-Impfungen aufBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat angesichts einer aktuellen Corona-Welle erneut zu Vorsicht und mehr Impfungen in der Vorweihnachtszeit aufgerufen. "Corona bleibt gefährlich. Es ist keine Erkältung, die man sich bedenkenlos jede Saison einfangen kann", sagte der SPD-Politiker der "Bild am Sonntag". Vielmehr befalle Corona oft auch die Blutgefäße oder schwäche das Immunsystem und lasse sich daher viel zu häufig nicht komplett auskurieren.

"Wer Krankheit unterm Weihnachtsbaum so gut es geht vermeiden will, sollte sich möglichst in den nächsten Tagen schnell noch impfen lassen – am besten gegen Grippe und Corona gleichzeitig", sagte Lauterbach. Die Ständige Impfkommission empfiehlt Corona-Impfungen oder Auffrischimpfungen für Menschen ab 60 Jahren und mit anderen Risikofaktoren wie chronischen Erkrankungen.

Der Minister riet zudem, "lieber noch mal Maske in Bus und Bahn" zu tragen. Wenn es gehe, sollte man "lieber im Homeoffice bleiben, als die Bürogesellschaft zu genießen". Kurz vor Weihnachten sollte man "am besten auf große Feiern in Innenräumen verzichten". Und er rät, im Zweifel lieber schnell noch einen Coronatest zu machen, "bevor wir ältere, kranke Menschen treffen". Denn es gelte: "Eine vermiedene Infektion ist wie ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk."

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