SCHNECKEN IM GARTEN? WER DIE FALSCHE ART TöTET, MUSS MIT HOHEM BUßGELD RECHNEN

Schnecken im Garten können ein echter Albtraum sein, denn sie fressen rasend schnell die Pflanzen kahl. Doch wer gegen Schnecken radikal vorgeht, muss aufpassen: Es gibt Arten, die unter Schutz stehen - und hier droht Bußgeld von bis zu 65.000 Euro.

Einige Gartenbesitzer betrachten Schnecken als lästige Plage: Die hungrigen Weichtiere haben eine Vorliebe für Salat, zarte Triebe und Blumen. Schnell haben sie den gesamten Garten kahlgefressen. Es ist verständlich, dass Hobbygärtner sich von den Schnecken befreien möchten – idealerweise dauerhaft.

Eine wenig bekannte Tatsache: Nicht alle Schnecken verursachen Schäden im Garten. Tatsächlich stehen einige Arten sogar unter Naturschutz. Wenn Sie diese geschützten Schnecken töten, drohen Bußgelder im fünfstelligen Bereich.

Diese Schnecken stehen unter Naturschutz

Vor allem die sogenannten Nacktschnecken, wie die weit verbreitete "Spanische Wegschnecke", verursachen Schäden an Salat, Kräutern und Blumen.

Im Gegensatz dazu richten Gehäuseschnecken in unserem Garten und auf dem Balkon kaum nennenswerten Schaden an. Sie ernähren sich hauptsächlich von abgestorbenem Pflanzenmaterial wie Pilzen, Algen und abgestorbenen Pflanzenteilen. Auch andere Nacktschnecken, allerdings nur die kleinen Exemplare, sowie Schneckeneier stehen auf ihrem Speiseplan.

Zwei Gehäuseschnecken-Arten stehen unter strengem Naturschutz, nämlich die Gefleckte Weinbergschnecke und die Gewöhnliche Weinbergschnecke.

Ebenfalls streng geschützt: die Nordische Purpurschnecke. Es wäre aber eher seltsam, wenn sie in Ihrem Garten auftaucht: Sie schätzt eher Felsen in der Gezeitenzone der Nordsee in bis zu 40 Metern Wassertiefe.

Der Tigerschnegel hingegen ist nicht gefährdet. Er trägt wilden, dunklen Leoparden-Print auf seiner graubraunen Haut, macht es sich infolge des Klimawandels zunehmend weiter nördlich gemütlich, frisst abgestorbenes Pflanzenmaterial und, zur Freude aller Gärtner, auch andere Nacktschnecken-Arten.

Kann Sie bis zu 65.000 Euro Bußgeld kosten

Das Töten von Schneckenarten, die unter Artenschutz stehen, ist strengstens verboten. Wer sie zerteilt oder mit Giftködern bekämpft, riskiert hohe Bußgelder. In Rheinland-Pfalz beläuft sich das Bußgeld auf 5.000 Euro, während es in Nordrhein-Westfalen sogar 50.000 Euro beträgt.

Brandenburg bestraft Schneckenmörder am härtesten mit 65.000 Euro Bußgeld. Um solche hohen Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, sich über natürliche Feinde der Schnecken zu informieren und sie in den Garten zu bringen. Alternativ können sie eingesammelt und auf einer Wiese freigelassen werden. Allerdings sollte die Weinbergschnecke, die nützlich ist, im Garten bleiben dürfen.

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