MILCHPREIS, FLüCHTLINGE, BAHN: DAS äNDERT SICH IM JULI IN DER SCHWEIZ

Im Juli gibt es wieder zahlreiche Änderungen in der Schweiz. Was sich alles ändert – und was du noch wissen musst.

1. Richtpreis für Molkereimilch steigt

Milch wird künftig teurer. Per 1. Juli 2024 steigt der Richtpreis für Molkereimilch um 3 Rappen, von 79 auf 82 Rappen pro Kilo Milch. Das hat die Branchenorganisation Milch (BOM) bereits am 1. März auf ihrer Vorstandssitzung beschlossen. Die Bauern hätten sogar eine sofortige Preiserhöhung um 4 Rappen gefordert. Die Forderung habe im Vorstand jedoch keine Mehrheit gefunden. Zudem wäre eine «Preiserhöhung bereits im Frühjahr mit hohem Milchaufkommen ein falsches Marktsignal gewesen», hält die BOM weiter fest.

Zuletzt war der Richtpreis für Molkereimilch per 1. Januar 2024 um 2 Rappen gesenkt worden. Damit ist er künftig leicht höher als vor der letzten Senkung.

Die BOM legt den Richtpreis jedes Quartal neu fest. «Er orientiert sich dabei an der bisherigen Preisentwicklung für Molkereimilch, an der vergangenheitsbezogenen Kostenentwicklung für landwirtschaftliche Produktionsmittel und an einer prospektiven Markteinschätzung», so die Organisation.

2. Zürcher Gemeinden müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen

Zürcher Gemeinden müssen mehr Flüchtlinge aufnehmen – ab 1. Juli 2024 müssen sie 16 Asylsuchende pro 1000 Einwohner betreuen. Der Kanton Zürich hebt damit die Asyl-Aufnahmequote für alle Gemeinden um 1,6 Prozent an, nachdem er bereits im Juni 2023 die Quote von 0,9 auf 1,3 Prozent erhöht hatte. «Um weiterhin über genügend Unterbringungsplätze zu verfügen, ist es unumgänglich, auf die Hilfe der Gemeinden zurückzugreifen», teilte die kantonale Sicherheitsdirektion im Ende Januar mit.

Man rechne im laufenden Jahr mit einer ähnlich hohen Zahl neuer Asylgesuche in der Schweiz wie im vergangenen Jahr. 2023 waren 30'000 Asylgesuche eingegangen. Dem Kanton Zürich werden 17,9 Prozent aller asyl- und schutzsuchenden Personen zugeteilt. Zur Entlastung der Gemeinden habe der Kanton die kantonalen Unterbringungskapazitäten in den beiden vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Angesichts der erwarteten Entwicklung baue er seine Infrastruktur weiter aus.

3. SNB erhöht Mindestreserve-Erfordernisse für Banken

Per 1. Juli 2024 erhöht die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Mindestreserve-Erfordernisse für inländische Banken. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, fliessen künftig Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne Vorsorgegelder), wie alle anderen massgeblichen Verbindlichkeiten, zu 100 Prozent in die Berechnung ein – anstatt wie bisher nur zu 20 Prozent. Ziel sei es, weiterhin eine «effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik» zu sichern, so die SNB. Sie passt dazu die Nationalbankverordnung per 1. Juli an.

Auch der Mindestreservesatz steigt per 1. Juli – von 2,5 auf 4 Prozent. Das heisst: Inländische Banken müssen künftig deutlich mehr Geld bei der Nationalbank parkieren. Zum Vergleich: Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) beträgt der Mindestreservesatz gerade einmal 1,0 Prozent, bei der US-Notenbank Fed sogar 0,0 Prozent.

4. Beim Sex gilt «Nein heisst Nein»

Per 1. Juli 2024 gilt das revidierte Sexualstrafrecht. Künftig gilt beim Sex der Grundsatz «Nein heisst Nein». Neu liegen eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung vor, wenn das Opfer ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden gewesen ist. Als Zeichen der Ablehnung gilt neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing. Erstarrt das Opfer vor Angst und kann es weder Ablehnung äussern noch sich wehren, werden Täter neu ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft – wenn sie den Schockzustand des Opfers erkannt haben.

Die Regelung ist umstritten und hatte im Parlament kontroverse Diskussionen ausgelöst. Besonders umstritten war, ob «Nein heisst Nein» oder «Ja heisst Ja» gewählt werden sollte. Letzteres impliziert, dass sexuelle Handlungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung hätten stattfinden dürfen.

5. Direkter Zug nach Amsterdam wird eingestellt

Die direkte Zugverbindung ab Basel nach Amsterdam wird per 15. Juli 2024 eingestellt. Das teilte die Bahngesellschaft Nederlandse Spoorwegen mit. Die Deutsche Bahn will den ICE-Zug künftig auf der Strecke Amsterdam–München einsetzen.

Damit gibt es nach fast 100 Jahren keinen täglichen Direktzug mehr ab Basel nach Amsterdam. Alternativ können Reisende den Nachtzug der österreichischen ÖBB ab Basel nach Amsterdam nehmen. Tagsüber müssen Reisende künftig in Deutschland umsteigen.

6. Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen

Parlamentarierinnen, die während des Mutterschaftsurlaubs an einer Rats- oder Kommissionssitzung teilnehmen, an der sie sich nicht vertreten lassen dürfen, behalten künftig ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Bislang haben sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in diesem Fall verloren. Der Bundesrat passt dazu eine entsprechende Regelung in der Erwerbsersatzverordnung (EOV) an – die Änderung tritt per 1. Juli 2024 in Kraft.

Der Bundesrat schreibt hierzu: «Die Parlamentarierin, die sich im Mutterschaftsurlaub befindet, kann so ihren vom Volk erteilten Auftrag auch während des Mutterschaftsurlaubs ausüben, und die Stärkeverhältnisse im Parlament bleiben trotz Elternschaft erhalten.»

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung gibt es aber nur dann, wenn für die Sitzung keine Vertretungslösung vorgesehen ist.

7. Swisscom stellt drei ältere Abo-Verträge um

Die Swisscom stellt drei ältere TV- und Internet-Abonnements ein. Sie sind schon länger nicht mehr bestellbar, für bestehende Kunden aber noch nutzbar. Per 1. Juli 2024 werden aber die Verträge bestehender Kunden «auf aktuelle Abos und Optionen mit besseren Leistungen» umgestellt, wie die Swisscom in einem Community-Beitrag schreibt. Betroffene Kunden erhalten das neue Angebot laut Swisscom im ersten Monat noch zum alten Preis. Wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt dann aber mehr. Folgende Abonnements stellt die Swisscom um:

  1. «Blue TV S» kostet künftig 14.90 Franken statt 5 Franken, beinhaltet aber dafür 30 Stunden Replay und mehr als 150 TV-Sender in HD.
  2. «Blue Internet S» kostet künftig 64.90 Franken statt 60 Franken. Dafür gibts aber bis zu 100 Mbit/s Internetgeschwindigkeit.
  3. «Multiroom Option» heisst künftig «Multiroom Max» und kostet 9.90 Franken statt 5 Franken. Dafür ist die Option auf maximal fünf TV-Geräten nutzbar.

Die Swisscom hat betroffene Kunden zwischen April und Mai per Brief über die Umstellung informiert. Die Preiserhöhung führte zuletzt zu vielen Beschwerdeanrufen beim Swisscom-Kundenservice, wie Blick berichtete.

8. Migros baut Konzern um und streicht 150 Vollzeitstellen

Die neue Migros Supermarkt AG baut am Standort Zürich 150 Vollzeitstellen ab. Dies geschieht im Zuge einer Neugestaltung der Organisationsstruktur, die per 1. Juli 2024 umgesetzt wird. Ziel der Neuausrichtung seien «vereinfachte Prozesse, schlanke Strukturen und klare Rollen». Hintergrund ist, dass die Migros unter ihren neuen Chefs sparen will.

Bereits per 1. Mai 2024 hat die Migros im Hinblick auf bevorstehende Entlassungen einen neuen Sozialplan in Kraft gesetzt. Im Zuge der Neuausrichtung werden im Unternehmen insgesamt rund 1500 Arbeitsplätze gestrichen.

Am Migros-Hauptsitz in Zürich, wo die 150 Vollzeitstellen bei der Supermarkt AG wegfallen, sind vor allem Verwaltungsstellen untergebracht, beispielsweise das Marketing oder der Einkauf. Die Entlassenen würden bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt, heisst es.

Die Migros hat bereits weitere Stellenstreichungen angekündigt – ein Grossteil davon in der Industrie. Demnach werden insgesamt 515 Stellen gestrichen.

9. Bundesrat will Gesundheitskosten senken

Der Bundesrat will preisgünstige Generika und Biosimilars fördern – und so die Gesundheitskosten senken. Dazu hat er eine Vereinheitlichung der Margen für wirkstoffgleiche Arzneimittel beschlossen.

Bislang waren die Margen erheblich vom Medikamentenpreis abhängig. Der Vertriebsanteil bei teureren Arzneimitteln war höher als bei günstigeren. Dadurch bestand der Anreiz, teurere Arzneimittel abzugeben. Mit der Vereinheitlichung der Margen will der Bundesrat den Fehlanreiz, für einen maximalen Verdienst möglichst teure Medikamente abzugeben, abschaffen. Bei teuren Arzneimitteln wird zudem der Vertriebsanteil und damit der Verkaufspreis gesenkt.

In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sollen so jährlich 60 Millionen Franken eingespart werden. Der Bundesrat hat dazu eine Verordnungsänderung beschlossen, die per 1. Juli 2024 in Kraft tritt.

10. Keine Zulassungsgeschäfte mehr in Zürcher Postfilialen

Per Juli beendet die Stadt Zürich ihre Zusammenarbeit mit Post für sogenannte Zulassungsgeschäfte. Dazu zählen etwa das Einlösen von Fahrzeugen oder das Einlagern von Kontrollschildern. Wie die Stadt auf ihrer Homepage mitteilt, sei der Schritt aus Kostengründen erfolgt. Zudem hätten immer weniger Kunden das Angebot zuletzt genutzt.

Wer noch ein ZH-Kontrollschild bei einer Postfiliale deponiert hat und auf ein Fahrzeug einlösen will, kann das dort noch bis 26. Juli tun. Anschliessend wird das Kontrollschild im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli eingelagert und ist dort ab 5. August abholbereit.

11. Schutz von geistigem Eigentum teilweise günstiger

Der Schutz von geistigem Eigentum wird teilweise günstiger. Per 1. Juli 2024 sinkt die Gebühr für die Verlängerung des Markenschutzes für weitere zehn Jahre von 700 auf 550 Franken. Das teilte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum auf seiner Homepage mit. Nicht jeder profitiert jedoch sofort von der Änderung. Gemäss der Behörde kommt es auf das Schutzablaufdatum an. «Liegt dieses vor dem 1. Juli 2024, kommt die alte Gebühr von 700 Franken zur Anwendung. Andernfalls greift die neue Gebühr von 550 Franken», heisst es.

Die Kosten für den Markenschutz hängen aber auch von anderen Faktoren ab, etwa von der Anzahl geschützter Waren oder den Ländern, in denen der Schutz beansprucht wird.

12. PET nur noch mit fixiertem Deckel

EU-Richtlinie zu Einweg-Getränkeverpackungen: Diese besagt, dass der Deckel an der PET-Flasche hängenbleiben muss. In allen EU-Ländern, künftig ohne Ausnahme! Die vorgezogene Umsetzung dieser Richtlinie tritt ab Mittwoch, dem 3. Juli 2024, in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll zu bekämpfen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die sogenannten «Tethered Caps» oder «Easy Caps» sind ein wichtiger Bestandteil davon. Betroffen sind vor allem Flaschen mit einer Füllmenge von bis zu drei Litern. Sprich: all unsere gewohnten PET-Grössen. Für Hersteller in der Schweiz ist die Richtlinie nicht bindend. Dennoch stellen auch hierzulande viele um.

13. Das musst du im Juli noch wissen

Sommerferien beginnen in vielen Kantonen

In zahlreichen Kantonen beginnen im Juli die Schulferien. Das bedeutet vor allem viel Verkehr und Stau auf den beliebten Reiserouten. Der Touring Club Schweiz (TCS) warnt in seinem Staukalender vor sehr hohem Verkehrsaufkommen an sämtlichen Wochenenden im Juli. Reisende müssen mit Staus mit einer Länge von sechs Kilometern und mehr rechnen. Aber auch an Wochentagen droht ein hohes Verkehrsaufkommen. Gemäss Staukalender ist die Verkehrslage lediglich am 2. und 3. Juli etwas entspannter.

2024-06-28T08:36:25Z dg43tfdfdgfd