UNEINHEITLICHE PRAXIS BEI MIETZINS-RICHTLINIEN ZWISCHEN GEMEINDEN

Viele der 552 Gemeinden von fünf Nordschweizer Kantonen haben laut dem Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch ihre Mietzins-Richtlinien für Sozialhilfebeziehende seit Jahren nicht angepasst. Die festgelegten Obergrenzen variierten demnach stark.

So reichten die Mietlimiten für eine vierköpfige Familie zwischen den untersuchten Gemeinden von 935 bis 2250 Franken exklusive Nebenkosten, wie Öffentlichtkeitsgesetz.ch am Samstag mitteilte. Der Verein hatte in Zusammenarbeit mit dem Recherche-Team Reflekt per Öffentlichkeitsgesetz die Daten zu Mietkosten von Sozialhilfebeziehenden aller Gemeinden der Kantone Zürich, Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt erfragt. Die Auswertung der Daten wurde auf der Website www.mietlimite.ch veröffentlicht.

www.mietlimite.ch

2024-06-29T04:39:34Z dg43tfdfdgfd