JETZT WIRD DIE AFFäRE EIN FALL FüRS BUNDESGERICHT: BUNDESANWALTSCHAFT ZIEHT URTEIL ZU CORONA-LEAKS WEITER

Seit Jahren beschäftigt die Affäre rund um Corona-Leaks Politik und Justiz. Zuletzt hat ein Gericht entschieden, dass Beweismaterial wegen Quellenschutzes nicht verwendet werden darf. Doch die Bundesanwaltschaft zieht das Urteil weiter.

Das Ringen um die sogenannten Corona-Leaks geht weiter. Vor rund einem Monat hatte das Zwangsmassnahmengericht Bern entschieden, dass die E-Mails von Ringier-CEO Marc Walder (58) an den ehemaligen Kommunikationschef von Alain Berset (52) nicht für das Gerichtsverfahren rund um die Corona-Leaks verwendet werden dürfen. Ringier gibt auch den Blick heraus.

Das aber will die Bundesanwaltschaft nicht widerspruchslos hinnehmen. Bevor das Urteil rechtskräftig geworden ist, hat sie dagegen Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, wie sie auf Anfrage mitteilt. Inhaltlich wolle sie sich hingegen nicht weiter zu der Beschwerde äussern.

Vertrauliche Informationen sollen weitergegeben worden sein

Der Gerichtsentscheid war mit Spannung erwartet worden, denn die Corona-Leaks beschäftigen die Schweizer Politik schon seit mehreren Jahren. Der ehemalige Sonderermittler Peter Marti verdächtigte Bersets ehemaligen Kommunikationschef Peter Lauener (46), vertrauliche Informationen an die Medien weitergegeben zu haben.

Das Bundesamt für Informatik hatte Marti die ganze berufliche Mailbox von Lauener geliefert, wo auch E-Mails mit dem Ringier-CEO auftauchten. Auf dieser Basis beschlagnahmte Marti darauf E-Mails und weitere Daten bei Ringier, Walder und Lauener. Die Beteiligten liessen die Nachrichten siegeln, verwehrten den Behörden also den Zugriff. Die Bundesanwaltschaft verlangte in der Folge beim Zwangsmassnahmengericht Bern die Freigabe der Daten.

Gericht betonte Wichtigkeit der Medienfreiheit

Dieser Zugriff aber ist vom Gericht verweigert worden. Ringier und Walder waren beim Gericht mit dem Verweis auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis durchgedrungen. Das Gericht betonte im Urteil die Wichtigkeit der Medienfreiheit. «Brisante Informationen sind tendenziell eher erhältlich, wenn Medienschaffende der Informationsquelle oder dem Autor Diskretion zusichern können, welche der Staat nicht durch eine Pflicht zur Zeugenaussage durchbrechen darf.» Der Quellenschutz diene «der Herstellung von Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten».

Gegen dieses Urteil will die Bundesanwaltschaft nun weiter vorgehen. Das Bundesgericht wird entscheiden müssen, wie es im Fall der Corona-Leaks weitergeht.

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