JAGDVERORDNUNG ABGELEHNT: NATURSCHUTZ WEHRT SICH FüR WöLFE UND BIBER

Dass Wölfe und andere geschützte Tiere wie Biber quasi jagbare Tiere werden sollen, kritisieren Tier- und Naturschutzverbände scharf. Die kantonale Landwirtschaftsdirektorenkonfernz hingegen sieht einen Beitrag zum Gleichgewicht zwischen Natur und Nutzung.

Die Wolfspopulation sei ausser Kontrolle geraten, hält die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und -direktorinnen in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Jagdverordnung fest. Deshalb befürwortet sie deren proaktive Regulation.

Änderungen verlangt die Konferenz beim Herdenschutz, der ebenfalls Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage ist. Hier müsse die betriebliche Zumutbarkeit Vorrang vor der räumlichen Machbarkeit aufgrund von Geländekriterien haben.

Die Natur- und Tierschutzorganisationen kritisieren, mit der Jagdverordnung würden geschützte Tiere wie Wölfe und Biber quasi zu jagbarem Wild. Ganze Wolfsrudel könnten geschossen werden. Das stehe im Gegensatz zu Bundesverfassung, Jagdgesetz und internationalen Konventionen. Eine Biberregulation sei unnötig.

2024-07-05T08:12:45Z dg43tfdfdgfd