IN FRANKREICH FESTGENOMMEN: AFGHANE (25) IN LUZERN WEGEN MORDES VOR GERICHT

Ein Afghane steht in Luzern wegen eines mutmasslichen, brutalen Mordes an einem Bekannten vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Haft und 15 Jahre Landesverweis.

Ein Afghane (25) musste sich am Mittwochnachmittag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen Mordes verantworten. Er soll einen in Luzern wohnhaften Bekannten mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet haben. 

Der 25-Jährige hat in seinem Schlusswort seine Unschuld beteuert. Er habe mit dem Mord an seinem Bekannten vom Juni 2022 nichts zu tun. Kennengelernt haben sich die beiden über Facebook, wie der Beschuldigte bei der Befragung durch die Richter am Prozess vom Mittwoch angab. Sein Freund wollte ihm bei der Jobsuche in der Schweiz helfen, daher reiste er Ende Juni 2022 für mehrere Tage nach Luzern. Am Tatmorgen habe sein Kollege zu einem Termin aufbrechen wollen, er selber sei nach Brest (F) zurückgekehrt.

Den Mordvorwurf wies er von sich. Er bestritt, dass das Blut, welches in der Wohnung des Opfers gefunden worden war, von ihm stamme. Die Verletzung an seiner Hand habe er sich beim Kochen zugezogen, als er bereits wieder in Brest war. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft verletzte er sich jedoch, als ihm beim Einstechen auf das Opfer die Hand abrutschte.

Tat «ausserordentlich grausam»

Die Frage der Richter, ob das Opfer ihm gegenüber sexuelle Annäherungen gemacht oder sexuelle Gegenleistungen für die Jobsuche gefordert habe, verneinte der Beschuldigte. Auch verneinte er, homosexuell zu sein sowie eine sexuelle Beziehung mit dem Opfer gehabt zu haben.

Die Staatsanwältin attestierte dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer, weder Reue noch Mitleid für das Opfer zu haben, sondern nur für sich selbst. Er stelle die Tat in Abrede und erfinde stattdessen «Räubergeschichten» darüber, wie sein Blut an den Tatort gelangt sei und wie er sich die Hand verletzt habe.

Die Tat sei als «ausserordentlich grausam» zu qualifizieren, so die Staatsanwältin. Das Opfer habe beim Angriff wehrlos auf einer Matratze gelegen, allenfalls sogar geschlafen. Nach den ersten Stichen habe sich das Opfer Richtung Küche bewegt, sich dort mit dem Rücken gegen eine Wand gelehnt und sei dann zusammengebrochen. Es habe also bewusst wahrgenommen, was mit ihm passierte.

Unklar, was zur Tat führte

Warum der Beschuldigte zum Messer gegriffen habe, bleibe bis heute unklar, sagte die Staatsanwältin. Es könne Geld gewesen sein, ein einfacher Streit oder ein Beziehungsdelikt. Die Ermittlungen ergaben kein genaueres Bild, und der Täter schweige sich dazu aus. Sie forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch und einen Verzicht auf den Landesverweis. Er argumentierte in seinem Plädoyer, dass es nur logisch sei, dass Spuren seines Mandanten am Tatort gefunden wurden. Dieser habe ja das ganze Wochenende dort verbracht. Hätte sein Mandant die Tat begangen, erscheine es «absurd», seinen blutbeschmutzten Lebenslauf, den er seinem Bekannten für die Jobsuche gegeben hatte, am Tatort zurückzulassen, sagte der Verteidiger. Ein Täter würde diesen nicht wie eine «Visitenkarte» liegen lassen.

Von hinten auf Nacken und Rücken eingestochen

Über die Handverletzung seines Mandanten sagte er, dass er sich diese auch erst am Folgetag hätte zuziehen können. Er beantragte beim Gericht eine Befragung des Zollorgans in Basel. Dort könnten allenfalls Aussagen darüber gemacht werden, ob der Beschuldigte verletzt war, als er nach Brest zurückkehrte. Zuletzt kritisierte er die Staatsanwaltschaft dafür, keinen Beweggrund für die Tat vorgebracht zu haben. Auch könne sie nicht nachweisen, ob abgesehen vom Beschuldigten am Tatmorgen noch jemand anderes in der Wohnung gewesen war.

Die Tat ereignete sich am 26. Juni 2022. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft griff der Beschuldigte seinen Bekannten von hinten an und stach auf dessen Nacken, Rücken, Brustkorb und weitere Körperteile ein. Er fügte dem Opfer 25 Stich- und neun Schnittverletzungen zu, woraufhin dieses verblutete. 

Das Urteil zum Prozess wird schriftlich verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

2024-07-03T05:34:32Z dg43tfdfdgfd